Beschlussvorlage - 03/BV/158/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2022 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat auf seiner Sitzung am 10.04.2024 den geprüften Jahresabschluss erörtert und die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

Für den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Bartow wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 20

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-173.580,68

Zeile 21

Einstellung in die Kapitalrücklage

 

Zeile 22

Entnahme aus der Kapitalrücklage

69.520,67

Zeile 23

Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 24

Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

28.530,58

Zeile 25

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

-75.529,43

Zeile 26

Vortrag aus Vorjahren

426.432,73

Zeile 27

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

350.903,30

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-20.824,79

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

Stand Eigenkapital zum 31.12.

1.250.813,26

 

 Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -173.580,68 €. Das negative Ergebnis ist um 53.222,32 € besser ausgefallen als geplant. Dies ist hauptsächlich aufgrund etwas höherer Gewerbesteuererträge und Einsparungen bei den Sach- und Dienstleistungen zurückzuführen. Zur Verbesserung des Jahresfehlbetrages sind die dafür in 2020 gebildeten Rücklagen für die Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich i. H. v. 28.530,58 € entnommen worden. Durch die Entnahmen aus der Kapitalrücklage einschließlich der Ergebnisvorträge verbleibt insgesamt ein Jahresergebnis von 350.903,30 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung einschließlich der Vorjahre erreicht.

Das Eigenkapital verbesserte sich von 1.191.725,60 € auf 1.250.813,26 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet. Die Bilanzsumme beträgt 4.204.236,43 €.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 18

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

236.179,75

Zeile 32

Planmäßige Tilgung

55.774,39

Zeile 37

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

180.405,36

Zeile 38

Vortrag aus Vorjahren

672.619,53

Zeile 39

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

853.024,89

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva 2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

750.570,69

 

Veränderung der liquiden Mittel

167.613,76

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

918.184,45

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

993.028,85

 

 Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 236.179,75 €. Davon werden die Kredite mit 55.774,39 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein positives Ergebnis von 853.024,89 €. Damit ist auch der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

Es sind Haushaltsermächtigungen für laufende Aufwendungen/Auszahlungen von 20.824,79 € u. a. für Planungsleistungen ins nächste Haushaltsjahr übertragen worden.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 167.613,76 € auf insgesamt 918.184,45 €.

Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 993.028,85 €.

Im März 2022 wurde der Gemeinde eine Zuweisung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds vom Land i. H. v. 200.000,00 € gewährt. Diese Zuweisung wurde sofort zur Teilablösung des Darlehens 6401090730 bei der Sparkasse verwendet.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.4  Straßenbeleuchtung Groß Below, Bartow, Umbuchung geleistete Anzahlungen aus Pos. 1.2.10 für Straße nach Pritzenow

Pos. 1.2.7  Spielgeräte Pritzenow, Waldschänke, Traktor mit Anbaugeräten

Pos. 1.2.8  Geschirrspüler fürs Dorfgemeinschaftshaus

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Bartow beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Bartow mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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