Beschlussvorlage - 38/BV/208/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In § 5 der KV M-V vom 13. Juli 2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), ist das Satzungsrecht der Gemeinden für den eigenen Wirkungskreis geregelt. Die Gemeindevertretung ist gemäß § 22 KV M-V für die Änderung der Satzung zuständig.

 

Um nach § 27 FAG M-V in 2025 Mindestzuweisungen (Absatz 1) oder Sonder- und Ergänzungszuweisungen (Absatz 2) erhalten zu können, haben kreisangehörige Gemeinden die Hebesätze für Realsteuern für das Haushaltsjahr 2024 so festzusetzen, dass sie mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnittshebesatz nach Größenklasse des Haushaltsjahres 2022 liegen.

Mindereinzahlungen bei einer Realsteuerart können durch Mehreinzahlungen bei einer anderen Realsteuerart ausgeglichen werden, die Gewerbesteuereinzahlungen sind dabei um die Gewerbesteuerumlage rechnerisch zu mindern.

 

Gewogene Durchschnittshebesätze unter 1.000 Einwohner:

     (Hebesatz der Gemeinde lt. Satzung 2023)

Grundsteuer A 335 v.H.   (350 v.H.)

Grundsteuer B 392 v.H.  (408 v.H.)

Gewerbesteuer 348 v.H.  (370 v.H.)

 

Aufgrund der anstehenden Grundsteuerreform 2025 empfiehlt die Verwaltung der Gemeindevertretung die Gewerbesteuer von derzeit 370 v.H. auf 380 v.H. anzuheben. Für die Gemeinde Wildberg hat dies zur Folge, dass ca. 3.560 € höhere Erträge erzielt werden können. Hiervon ist dann noch die Gewerbesteuerumlage abzuziehen in Höhe von ca. 330 €.

Gewerbesteuervorauszahlung für 2024 bisher 131.720,00 €,

nach Erhöhung ca. 135.280,00 €

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Wildberg beschließt die Hebesatz-Satzung mit Wirkung vom 01.01.2024 mit folgenden Hebesätzen:

Grundsteuer A

350 v.H.

Grundsteuer B

408 v.H.

Gewerbesteuer

380 v.H.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2024

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

611000.40131000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Steuern, Zuweisungen, Umlagen

Gewerbesteuer

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

    3.560,00 €

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Bei Erhöhung des Hebesatzes könnten Mehrerträge/-einzahlungen in Höhe von ca. 3.560,00 € zur Annahme/Einzahlung und Mehraufwendungen/-auszahlungen für die Gewerbesteuerumlage in Höhe von 330 € angeordnet werden.  Diese Erhöhung wurde bei der Aufstellung des Haushaltes 2024 nicht berücksichtigt.

 

 

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Anlagen

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