Beschlussvorlage - 03/BV/174/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die EWI Bartow GmbH & Co KG vertreten durch Yves Grebanarov, Kapuzinerstraße 9, 79618 Rheinfelden (Baden)  betreibt den Windpark Bartow bestehend aus 4 Windenergieanlagen vom Typ V126. Aufgrund einer Gesetzesänderung können Betreiber von bestehenden WKA eine freiwillige Zahlung an die umliegenden Gemeinden in einem Umkreis von 2.500 m (Radius) zahlen.

 

Die Höhe der finanziellen Beteiligung bemisst sich hierbei an der Strommenge (§ 6 Abs. 1 EEG 2023) jeder einzeln in Betrieb genommenen WKA und beträgt für alle betroffenen Gemeinden insgesamt 0,2 Cent/kwh. Betroffene Gemeinden sind alle jene, deren Gemeindegebiet sich  innerhalb eines Radius von 2.500 m um den Standort der jeweiligen WKA befindet.

 

Die Zuwendung erfolgt ohne Gegenleistung der Gemeinde. Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung. Die Laufzeit endet am 01.03.2033.

 

Der Vertrag ist als Anlage der Vorlage beigefügt.

Die Gemeinde ist mit nachfolgenden Flächenanteilen betroffen:

 

 

Flächenanteil Gemeinde Bartow  (von insgesamt 100 %)

erwartete Jahresstrommenge

Inbetriebnahme

jährlicher Betrag

WEA 1

50,30 %

11.443.420 kWh

22.02.2018

11.500 EUR

WEA 2

58,09 %

11.443.420 kWh

23.02.2018

13.295 EUR

WEA 3

59,63 %

11.443.420 kWh

23.02.2018

13.650 EUR

WEA 4

61,21 %

11.443.420 kWh

15.03.2018

14.000 EUR

 

Insgesamt erfolgt eine freiwillige Zuwendung in Höhe von  52.445 EUR für die Jahre 2023 bis 2033. Die tatsächlich eingespeisten Strommengen (01.11. des Vorjahres bis 31.10. des Folgejahres) werden bis zum 20.12. des laufenden Jahres abgerechnet und die Gutschrift an die Gemeinde Bartow überwiesen.

 

Über diese Mittel kann die Gemeinde frei verfügen. Sie werden nicht auf die Schlüsselzuweisungen bzw. Steuerkraft angerechnet. Demzufolge hat  diese Zuwendung auch keine Auswirkung auf die Berechnung der Kreis- und Amtsumlage.

 

Für die Entscheidung ist die Gemeindevertretung gemäß § 22 Abs. 3 Kommunalverfassung zuständig.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der freiwilligen Zahlung einer Zuwendungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 von der  EWI Bartow GmbH & Co KG vertreten durch Yves Grebanarov, Kapuzinerstraße 9, 79618 Rheinfelden (Baden) 

 

Der Vertrag wird der RA Maslaton zur Prüfung vorgelegt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die RA -Kanzlei mit der Prüfung zu beauftragen.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit einem seiner Stellvertreter, nach Abschluss der rechtlichen Prüfung der beigefügten Verträge, diese zu unterzeichnen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2024

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 116010.41910000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzen / sonstige Transfererträge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

0 

Haushaltsmittel:

 

 

 

0 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

52.445 EUR 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

Hierbei handelt es sich im HHJ 2024 um außerplanmäßige Erträge/Einzahlungen.

 

 

 

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Anlagen

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