Beschlussvorlage - 06/BV/184/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die  Onshore Wind 2012 Kessin GmbH & Co. KG,  gesetzlich vertreten durch die Palladio Wind Koordinations GmbH,  betreibt einen Windpark, bestehend aus einer Windenergieanlagen vom Typ Enercon 126  in 17089 Grapzow (siehe Anlage 1 und 2  zum Vertrag). Aufgrund einer Gesetzesänderung können Betreiber von bestehenden WKA eine freiwillige Zahlung an die umliegenden Gemeinden in einem Umkreis von 2.500 m (Radius) zahlen.

 

Die Höhe der finanziellen Beteiligung bemisst sich hierbei an der Strommenge (§ 6 Abs.. 1 EEG 2023) jeder einzeln in Betrieb genommenen WKA und beträgt für alle betroffenen Gemeinden insgesamt 0,2 Cent/kwh. Betroffene Gemeinden sind alle jene, deren Gemeindegebiet sich  innerhalb eines Radius von 2.500 m um den Standort der jeweiligen WKA befindet.

 

Die Zuwendung erfolgt ohne Gegenleistung der Gemeinde. Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wird. Die Abrechnung und Gutschrift erfolgen jeweils zum 15.12. des laufenden Jahres

 

Der Vertrag ist als Anlage der Vorlage beigefügt.

Die Gemeinde ist mit nachfolgenden Flächenanteilen betroffen:

 

 

Flächenanteil Gemeinde Grapzow  (von insgesamt 100 %)

erwartete Jahresstrommenge

Inbetriebnahme

jährlicher Betrag

WEA 1

41,98 %

11.200.000 kWh

19.09.2013

9.400 EUR

 

Insgesamt erfolgt eine freiwillige Zuwendung in Höhe von 9.400 EUR beginnend mit dem Jahr 2024 Die tatsächlich eingespeisten Strommengen werden bis zum 15.12. des Jahres abgerechnet und die Gutschrift an die Gemeinde Grapzow überwiesen.

 

Über diese Mittel kann die Gemeinde frei verfügen. Sie werden nicht auf die Schlüsselzuweisungen bzw. Steuerkraft angerechnet. Demzufolge hat  diese Zuwendung auch keine Auswirkung auf die Berechnung der Kreis- und Amtsumlage.

 

Für die Entscheidung ist die Gemeindevertretung gemäß § 22 Abs. 3 Kommunalverfassung zuständig.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt die Annahme der freiwilligen Zahlung einer Zuwendungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023  von der Onshore Wind 2012 Kessin GmbH & Co. KG, gesetzlich vertreten durch die Palladio Wind Koordinations GmbH, mit Gesellschaftssitz Klettenbergstraße 12, 60322 Frankfurt am Main.

 

Der Vertrag wird der RA Maslaton zur Prüfung vorgelegt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die RA -Kanzlei mit der Prüfung zu beauftragen.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit einem seiner Stellvertreter, nach Abschluss der rechtlichen Prüfung der beigefügten Verträge, diese zu unterzeichnen.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr: 2024

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

Die zusätzlichen Erträge aus der freiwilligen finanziellen Beteiligung werden in der Haushaltsplanung 2024 ff berücksichtigt.

 

 

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