Beschlussvorlage - 06/BV/179/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2022 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat auf seiner Sitzung am 10.04.2024 den geprüften Jahresabschluss erörtert und die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen. 

Für den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Grapzow wurden folgende Werte festgestellt:

 

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 20

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

238.550,19

Zeile 21

Einstellung in die Kapitalrücklage

1.488,00

Zeile 22

Entnahme aus der Kapitalrücklage

64.577,46

Zeile 23

Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

307.255,36

Zeile 24

Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

5.615,71

Zeile 25

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

0,00

Zeile 26

Vortrag aus Vorjahren

389.621,07

Zeile 27

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

389.621,07

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-25.532,77

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

Stand Eigenkapital zum 31.12.

1.577.419,34

 

Das Jahresergebnis beträgt 238.550,19 €. Geplant war ein negatives Ergebnis in Höhe von – 333.829,54 €. Die Verbesserung ist hauptsächlich aufgrund von erheblich höheren Gewerbesteuern zurückzuführen. In die Kapitalrücklage wurde eine Vermögenszuordnung gebucht. In die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich musste eine Einstellung bilanziert werden. Einschließlich des Ergebnisvortrages aus Vorjahren ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht. Das Eigenkapital verbesserte sich von 1.323.292,79 € auf 1.577.419,34 €. Die Bilanzsumme beträgt 4.925.387,45 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 18

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

390.359,15

Zeile 32

Planmäßige Tilgung

56.370,98

Zeile 37

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

333.988,17

Zeile 38

Vortrag aus Vorjahren

555.369,68

Zeile 39

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

889.357,85

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva 2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

370.769,81

 

Veränderung der liquiden Mittel

385.903,68

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

756.673,49

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

1.169.395,36

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 390.359,15 €. Davon werden die Kredite mit 56.370,98 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein positives Ergebnis von 889.357,85 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

Es wurden Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen von insgesamt 25.532,77 € u. a. für die Brückenprüfungen ins Folgejahr ins Folgejahr übertragen.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 385.903,68 € auf insgesamt 756.673,49 €.

Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.169.395,36 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind neben den Abschreibungen u. a. als Zu- und Abgänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.4  Vermögenszuordnung

Pos. 1.2.7  Anbaumähwerk Matev, Spielgeräte Kita Grapzow

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Grapzow mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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