Beschlussvorlage - 31/BV/131/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2022 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat auf seiner Sitzung am 10.04.2024 den geprüften Jahresabschluss erörtert und die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

Für den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Altenhagen wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 20

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

114.254,48

Zeile 21

Einstellung in die Kapitalrücklage

0,00

Zeile 22

Entnahme aus der Kapitalrücklage

0,00

Zeile 23

Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 24

Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 25

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

114.254,48

Zeile 26

Vortrag aus Vorjahren

-110.991,97

Zeile 27

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

3.262,51

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-5.965,90

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

Stand Eigenkapital zum 31.12.

320.399,70

 

 Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis 114.254,48 €. Das Ergebnis ist um 174.394,34 € besser ausgefallen als geplant. Das ist auf nicht geplante Sonder- und Ergänzungszuweisungen sowie auf Einsparungen bei Sach- und Dienstleistungen zurückzuführen. Einschließlich der Vorträge aus Vorjahren ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht. Das Eigenkapital verbesserte sich aufgrund des Jahresüberschusses von 183.388,37 € auf 320.399,70 €. Die Bilanzsumme beträgt 997.000,83 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 18

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

126.336,95

Zeile 32

Planmäßige Tilgung

16.404,74

Zeile 37

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

109.932,21

Zeile 38

Vortrag aus Vorjahren

-273.675,76

Zeile 39

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-163.743,55

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-20.000,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 4.10.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

-251.942,49

 

Veränderung der liquiden Mittel

144.594,55

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

-107.347,94

Passiva 4.2.1

4.10.2

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

Kredit Landesförderinstitut

46.154,53

 

7.923,65

 

 Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 126.336,95 €. Davon werden die Kredite mit 16.404,74 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein negatives Ergebnis von -163.743,55 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

Es wurden Haushaltsermächtigungen für investive Auszahlungen i. H. v. 20.000,00 € für den Gehweg übertragen. Es sind Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 5.965,90 € u. a. für den Feuerwehreingang ins Folgejahr übertragen worden.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 144.594,55 € auf insgesamt -107.347,94 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 54.078,18 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind neben der planmäßigen Abschreibung als Zu-/Abgänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.1  Verkauf an Private

Pos. 1.2.7  TSF-W FF Altenhagen

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Altenhagen beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Altenhagen mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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