Beschlussvorlage - 31/BV/129/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Träger Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. wird den Kitabetrieb am Standort Altenhagen zum 01.02.2024 aufnehmen.

Daher müssen Platzkosten mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vereinbart werden.

 

Platz

Platzkosten ab 01.02.2024 NEU

Platzkosten ab 01.01.2025 NEU

Krippe ganztags 10 Std.

1.405,23 €

 

1.372,99 €

Krippe Teilzeit 6 Std.

980,28 €

 

948,03 €

Krippe Halbtags 4 Std.

767,80 €

 

735,55 €

Kindergarten ganztags 10 Std.

848,58 €

 

816,33 €

Kindergarten teilzeit 6 Std.

646,28 € 

614,03 €

Kindergarten Halbtags 4 Std.

545,13 €

 

512,89 €

 

 

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. haben die Platzkosten zum 01.02.2024 verhandelt.

  

Dazu muss die Gemeinde Altenhagen das Einvernehmen gemäß § 24 Absatz 1 KiföG M-V entsprechend der im Ergebnis verhandelten Leistungs-

und Qualitätsentwicklungsvereinbarung sowie der Entgeltvereinbarung zum 01.02.2024 für die Einrichtung Kita "Kinnerstuw“ Altenhagen mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte herstellen.

 

Die verhandelten Platzkosten mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte haben auf den Gemeindehaushalt keinen Einfluss. Die Platzkosten werden vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte an die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. gezahlt.

 

Die Gemeinde Altenhagen ist gemäß § 22 KV M-V für die Entscheidung zuständig.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Altenhagen beschließt das Einvernehmen der Gemeinde über die  verhandelten Platzkosten ab dem 01.02.2024 zwischen dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.  für die Kita „Kinnerstuw“ in Altenhagen.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

Die Gemeinde Altenhagen zahlt für das Jahr 2024 einen Wohnsitzgemeindeanteil in Höhe von 191,25 € monatlich / pro Kind.

 

 

 

 

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Anlagen

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