Beschlussvorlage - 01/BV/868/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2024 der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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08.05.2024
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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21.05.2024
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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27.05.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 45 Abs. 1 KV M-V hat die Stadt Altentreptow für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen des Haushaltsplanes.
Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2024 ist durch den positiven Vortrag gemäß Jahresabschluss 2022 und Rücklagenentnahmen unterjährig ausgeglichen, für die Folgejahre kann der Haushaltsausgleich nicht mehr erreicht werden. Mit dem geprüften Jahresabschluss 2022 wird in der Ergebnisrechnung ein Jahresergebnis von 430.154,97 EUR ausgewiesen. Der vorläufige JAB 2023 weißt in der Ergebnisrechnung einen Fehlbetrag in Höhe von 155.512,00€ aus, dieser kann durch Rücklagenentnahme ausgeglichen werden. Dies bedeutet, dass keine negativen Vorträge aus Vorjahren das Planjahr belasten. Der Ergebnishaushalt aber trotzdem nicht ausgeglichen ist.
Im Finanzplan wird ein jahresbezogener negativer Saldo von – 2.843.500 Euro vor Tilgung ausgewiesen. Im Finanzplanzeitraum werden unterjährig negative Salden vor Tilgung ausgewiesen. Nach Tilgung werden sich diese negativen Salden noch erhöhen. Mit den Vorträgen summiert sich der negative Saldo zum Ende des Finanzplanzeitraumes auf – 10.182.702 EUR.
Der Finanzplan ist demzufolge nicht ausgeglichen. Die Stadt Altentreptow muss weiter an der Haushaltssicherung arbeiten und die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
beschließen.
Für investive Maßnahmen wurden Auszahlungen in Höhe von 9.780.800 Euro geplant. Dem stehen investive Einzahlungen in Höhe von 7.158.500 Euro gegenüber, davon
6.812.950 Euro aus Zuwendungen für Investitionen.
Eine Kreditaufnahme für Investitionen ist in Höhe von 2.622.300 EUR im Haushaltsjahr 2024 eingeplant. Ein Kassenkredit in Höhe von 5.449.300 Euro ist zur Sicherung der Liquidität der Stadt Altentreptow erforderlich. Der Kassenkredit ist genehmigungspflichtig.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 78,3072 Vollzeit-äquivalente (VzÄ) (ohne Wahlbeamte = ohne Bürgermeisterin), ein Zuwachs von 5,4553 VzÄ zum Vorjahr. Die Veränderungen zum Stellenplan 2023 können der Veränderungsliste entnommen werden.
Details können dem als Anlage beigefügten Vorbericht mit Haushaltssatzung und dem beigefügten Haushaltsplan und weiteren Anlagen entnommen werden.
Die Hebesätze wurden gegenüber dem Haushaltsvorjahr nicht verändert.
Nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung wird die Bürgermeisterin nach pflichtgemäßem Ermessen eine Haushaltsperre gemäß § 51 KV M-V aussprechen.
Gemäß § 22 Abs. 6 KV M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung über die Haushaltssatzung 2024 zuständig.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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nein |
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nein |
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ja |
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ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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stehen zur Verfügung unter |
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stehen nicht zur Verfügung |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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10,1 MB
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