Beschlussvorlage - 38/BV/198/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2022 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat auf seiner Sitzung am 10.04.2024 den geprüften Jahresabschluss erörtert und die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

 Für den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Wildberg wurden folgende Werte festgestellt:

 

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 20

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-239.002,18

Zeile 21

Einstellung in die Kapitalrücklage

-5.000,00

Zeile 22

Entnahme aus der Kapitalrücklage

+35.282,15

Zeile 23

Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 24

Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 25

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

-208.720,03

Zeile 26

Vortrag aus Vorjahren

-143.167,28

Zeile 27

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-351.887,31

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-95.523,83

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

Stand Eigenkapital zum 31.12.

0,00

Passiva 1.5

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

229.743,89

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -239.002,18 €. Das negative Ergebnis ist um 242.372,02 € besser ausgefallen als geplant. Dies ist hauptsächlich auf eine Vielzahl von Sperrungen der Haushaltsmittel auf diversen Planungsstellen zurückzuführen. Zusammen mit den Vorträgen aus Vorjahren ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung nicht erreicht.

Eine Wegfläche wurde in die allgemeinen Kapitalrücklage aufgrund einer Vermögenszuordnung gebucht.

Das Eigenkapital ist Null. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag verschlechterte sich von 26.023,86 € auf 229.743,89 €. Die Gemeinde ist aufgrund des fehlenden Eigenkapitals und des Ausweises eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages gem. § 43 Abs. 3 KV M-V überschuldet. Die Bilanzsumme beträgt 2.426.042,88 €.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 18

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

-147.481,41

Zeile 32

Planmäßige Tilgung

49.043,21

Zeile 37

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-196.524,62

Zeile 38

Vortrag aus Vorjahren

-295.105,52

Zeile 39

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-491.630,14

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-101.753,83

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva 2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

-338.382,39

 

Veränderung der liquiden Mittel

102.392,63

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

-440.775,02

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

1.011.611,98

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein negatives Ergebnis von -147.481,41 €. Davon werden die Kredite mit 49.043,21 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein negatives Ergebnis von -491.630,14  €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

Ein Grundstücksverkauf war nicht geplant. Grundstücke wurden nicht gekauft, der Holzpavillon nicht errichtet. Das Fahrzeug für den Gemeindearbeiter wurde nicht angeschafft. Es sind Haushaltsermächtigungen für laufende Auszahlungen i. H. v. 95.523,83 € u. a. für die Erneuerung der Fenster der Turnhalle für die Sanierung der Sanitärbereiche der Turnhalle und für die Planungsleistungen zur Erweiterung der Kito und für investive Auszahlungen i. H. v. 6.230,00 € u. a. für den Holzpavillon gebildet worden.

Die liquiden Mittel verringerten sich um 102.392,63 € auf insgesamt -440.775,02 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.011.611,98 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge bzw. Abgänge sind neben den Abschreibungen folgende Werte bilanziert worden:

 

Pos. 1.2.4 Vermögenszuordnung Wegfläche

Pos. 1.2.8 Liegepolster und Möbel für Kita

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Wildberg beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Wildberg mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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