Beschlussvorlage - 14/BV/157/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2022 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat auf seiner Sitzung am 10.04.2024 den geprüften Jahresabschluss erörtert und die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

Für den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Gnevkow wurden folgende Werte festgestellt:

 

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 20

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-36.051,53

Zeile 21

Einstellung in die Kapitalrücklage

0,00

Zeile 22

Entnahme aus der Kapitalrücklage

36.051,53

Zeile 23

Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 24

Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 25

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

0,00

Zeile 26

Vortrag aus Vorjahren

127.718,05

Zeile 27

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

127.718,05

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-19.624,28

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

Stand Eigenkapital zum 31.12.

830.548,66

 

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt -36.051,53 €. Das negeative Ergebnis fällt um 130.684,09 € besser aus als geplant. Dies ist hauptsächlich aufgrund erheblich höherer Gewerbesteuern sowie Einsparungen bei den Sachverständigenkosten.. Der Jahresfehlbetrag konnte durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage auf Null verbessert werden. Zusammen mit den Ergebnisvorträgen aus Vorjahren ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht. Das Eigenkapital verbesserte sich von 643.552,46 € auf 830.548,66 €. Die Bilanzsumme beträgt 1.320.710,07 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 18

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

10.867,30

Zeile 32

Planmäßige Tilgung

15.243,24

Zeile 37

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-4.375,94

Zeile 38

Vortrag aus Vorjahren

188.559,09

Zeile 39

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

184.183,15

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-4.040,17

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva 2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

319.666,15

 

Veränderung der liquiden Mittel

-53.133,52

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

266.532,63

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

240.273,86

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 10.867,30 €. Davon werden die Kredite mit 15.243,24 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein positives Ergebnis von 184.183,15 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

Es wurden Haushaltsermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen i. H. v. 19.624,28 € u. a. für die Planung der Ortsdurchfahrt übertragen. Weiterhin wurden investive Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 4.040,17 € für die Einbauschränke der Feuerwehr ins Folgejahr übertragen.

Die liquiden Mittel verringerten sich um 53.133,52 € auf insgesamt 266.532,63 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 240.273,86 €.

Im März 2022 wurde der Gemeinde eine Zuweisung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds vom Land i. H. v. 200.000,00 € gewährt. Diese Zuweisung wurde sofort zur kompletten Ablösung des Darlehens 6401090764 bei der Sparkasse verwendet.

In der Anlagenbuchhaltung sind neben den Abschreibungen als Zugänge bzw. Abgänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.1.3  Zuwendung an den Ortsförderverein für das Backhus

Pos. 1.2.2  Zaunbau Spielplatz Gnevkow, Ankauf Löschteich, Parkplatz

Pos. 1.2.7  TSF-W Feuerwehr Letzin, Anhänger Schlauchwagen, Aufsitzmäher, Spielplatz Gnevkow wurde aus Anzahlungen Pos. 1.2.10 umgebucht

Pos. 1.2.8  Klapptische fürs Dorfgemeinschaftshaus, Ölheizer

Pos. 1.2.10  Baugenehmigung für Anlage im Bau Spielplatz Gnevkow

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Gnevkow beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Gnevkow mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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