Beschlussvorlage - 36/BV/194/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2022 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat auf seiner Sitzung am 10.04.2024 den geprüften Jahresabschluss erörtert und die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

Für den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Tützpatz wurden folgende Werte festgestellt:

  

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 20

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

628.013,85

Zeile 21

Einstellung in die Kapitalrücklage

1,00

Zeile 22

Entnahme aus der Kapitalrücklage

0,00

Zeile 23

Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

370.125,30

Zeile 24

Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 25

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

257.887,55

Zeile 26

Vortrag aus Vorjahren

-239.249,01

Zeile 27

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

18.638,54

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-67.346,94

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

Stand Eigenkapital zum 31.12.

1.820.712,28

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis 628.013,85 €. Das Ergebnis ist um 508.466,72 € besser ausgefallen als geplant. Dies ist hauptsächlich aufgrund erheblich höheren Gewerbesteuererträgen und Einsparungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zurückzuführen. Nach Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich ergibt sich ein Jahresüberschuss von 257.887,55 €. Zusammen mit den Ergebnisvorträgen aus den Vorjahren ist das Ergebnis jedoch positiv bei 18.638,54 €. Der Haushaltsausgleich ist in der Ergebnisrechnung damit erreicht.

Das Eigenkapital verbesserte sich aufgrund des Jahresüberschusses von 1.155.134,70 € auf 1.820.712,28 €. Die Bilanzsumme beträgt 2.626.734,59 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 18

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

667.110,52

Zeile 32

Planmäßige Tilgung

34.537,09

Zeile 37

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

632.573,43

Zeile 38

Vortrag aus Vorjahren

-315.759,61

Zeile 39

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

316.813,82

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

+241.900,00

-781.398,657

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva

4.10.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

-205.571,14

 

Veränderung der liquiden Mittel

616.787,66

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

+411.216,52

Aktiva 2.2.6.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

329.888,71

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 667.110,52 €. Davon werden die Kredite mit 34.537,09 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein positives Ergebnis von 316.813,82 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

Es wurden Haushaltsermächtigungen für den laufenden Aufwand i. H. v. 67.346,94 € u. a. für den Umbau des DRK-Gebäudes und investive Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 781.398,65 € für das LF20 und den Birkenweg sowie entsprechende Einzahlungsermächtigungen i. H. v. 241.900,00 € in das Folgejahr übertragen.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 616.787,66 € auf insgesamt 411.216,20 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge bzw. Abgänge folgende Werte bilanziert worden:

 

Pos. 1.2.3 Verkauf Demminer Str. 2 und Waldstraße 17

Pos. 1.2.7 Schredder Jansen, Anhänger Hochlader Feuerwehr

Pos. 1.2.10 geleistete Anzahlungen für LF20, Ankauf Bushaltestelle, Machbarkeitsstudie Sanierung Kita

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Tützpatz beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Tützpatz mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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