Beschlussvorlage - 01/BV/915/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Altentreptow hat beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Jugendamt, die entsprechenden Fördermittel über das ESF Plus Programm 2021-2027 M-V beantragt. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat über die Fördermittel entschieden und den Antrag bewilligt.

 

Die Antragstellerin muss zusätzlich eine Vereinbarung mit dem Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, gemäß §§ 8a und 72 a GSB VIII, nachweisen.

Der Personalkostenzuschuss aus ESF- bzw. Landeszuwendungen, sowie kreislichen Mitteln wird in Höhe von maximal 75 % gewährt. Für die Stadt Altentreptow entsteht daher ein Eigenanteil an den Personalkosten in Höhe von 25 %.

 

 

Überblick über die Kosten:

Die Kosten werden wie folgt kalkuliert: Jugendsozialarbeiter*in, wöchentliche Arbeitszeit 39 h

 

Personalkosten gesamt für ein Jahr ca.:

65.362,00 EUR

davon Eigenanteil Personalkosten für die Stadt Altentreptow:

16.340,50 EUR

Sachkostenpauschale/Verwaltungsgemeinkosten 15 % der PK lt. KGSt

9.800,00 EUR

Gesamte Mittel für HH-Planung:

26.140,50 EUR

 

 Somit wurden für das HH-Jahr 2024 für die Jugendarbeit Personalkosten in Höhe von ca. 16.340,00 EUR zzgl. Sachkosten in Höhe von 9.800 EUR eingestellt.

Die Stelle ist befristet für die Dauer der Förderung.

 

Die Förderung der Straßensozialarbeit läuft am 31.12. diesen Jahres aus.

Für eine weitere Gewährung der Förderung für die Straßensozialarbeit muss ein weiterer Antrag bis zum 30.06.2024 gestellt werden (für das HH-Jahr 2025). Darüber entscheidet erneut der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.

 

Um die Stelle der Straßensozialarbeit auch langfristig in Altentreptow zu etablieren, sollte sich die Stadtvertretung eine Meinung bilden, ob die Straßensozialarbeit auch erhalten werden soll, wenn keine Fördermittel durch den Landkreis zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Demnach müsste die Stelle dann komplett aus dem Stadthaushalt finanziert werden.

Gemäß § 22 Abs. Abs. 3 Abs. 2 KV M-V ist für die Entscheidung die Stadtvertretung zuständig.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt eine Straßensozialarbeit in Altentreptow zu etablieren. Einen entsprechenden Förderantrag über das ESF Plus Programm 2021-2027 M-V für das HH-Jahr 2025 wird durch die Verwaltung rechtzeitig beantragt. Sollte eine Förderung durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte für das Folgejahr nicht gewährt werden, soll die Stelle auch in Zukunft in vollem Umfang in den Stadthaushalt mit eingeplant werden.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 366000.5*

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Einrichtung der Jugendarbeit, Personalosten,

sonst. Sachkosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

11.900,00 € 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

2024 - Eigenanteil für 6 Monate abzügl. Fördermittel für die Stelle der Jugendsozialarbeit

2025 – Die Stadt würde im HH-Jahr 2025 ohne Fördermittel ca. 75.200 € für die Stelle einplanen müssen.

 

 

 

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