Beschlussvorlage - 01/BV/913/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 1 KAG M-V vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1162), sind die Gemeinden und sonstige kommunale Körperschaften grundsätzlich befugt, die Benutzungsbedingungen und das Benutzungsentgelt für ihre öffentlichen Einrichtungen privatrechtlich auszugestalten.

 

Zum 1. Januar 2024 hat die Stadt Altentreptow Geschäftsräume in der Unterbaustraße 4 (ehem. Pixel) angemietet. Die Eröffnung des „Lokaltreffs“ in der Unterbaustraße 4 erfolgte im März 2024. Um ein Entgelt erheben zu können, muss eine entsprechende Benutzungs- und Entgeltordnung samt Kalkulation erstellt werden.

 

Die Kalkulation erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Hierfür wurden im Rahmen der Kalkulation sämtliche Kosten auf ihre Betriebsbedingtheit, Angemessenheit und Regelmäßigkeit geprüft.

 

Folgende relevante Bestandteile wurden für die Kalkulation bestimmt:

 

  1. Für die Prognose der Daten für die Jahre 2025-2026 wurde das Jahr 2024 als Basiswert herangezogen
  2. Die Betriebskosten werden im Kalkulationszeitraum inflationsbedingt ansteigen. Um die Kostensteigerung abzubilden, wurden spezifische Verbraucherpreisindizes nach Gütergruppen des Statistischen Bundesamtes herangezogen.
  3. Der Durchschnitt der Jahre 2025-2026 ergibt die ansatzfähigen prognostizierten Kosten.
  4. Je nach möglichen Nutzungsstunden ergeben sich unterschiedliche Entgelte

 

Kalkuliert wurden so folgende Benutzungsentgelte:

 

 

 

Mgl. Nutzungsstunden

Nutzungsentgelt pro Stunde

Pro Nutzung

Mo-Sa 5 h tgl.

7,41 €

Pro Nutzung

Mo-Sa 6 h tgl.

6,17 €

Pro Nutzung

Mo-Sa 7 h tgl.

5,29 €

 

Das Gebührenaufkommen soll die entstandenen Kosten decken, aber nicht überschreiten. Eine Aufrundung ist aufgrund des Kostenüberschreitungsverbotes nicht möglich.

 

Die Stadtvertretung hat gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte zu beschließen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die Kalkulation für die Entgelte des „Treptower Lokaltreffs“.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 2024

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 511020.43229000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Citymanager/ sonstige Entgelte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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