Beschlussvorlage - 24/BV/326/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit dem 31. August 2024 läuft die Förderung der Klimaschutzstelle aus. 

 

Durch das Bundes- als auch durch das sich in Erstellung befindliche Landesgesetz zum Klimaschutz, werden die Aufgaben auf die Kommunen übertragen. Dies betrifft unter anderem folgende Aufgaben im Einzelnen:

 

- Kommunale Wärmeplanung/Wärmenetze

- Energieeffizienzgesetz und weitere Aufnahme von Gebäudedaten (inkl. kommunale Gebäude)

- Erstellung von Nachhaltigkeitsstrategien

- Antragstellung nach der Klimaschutzförderrichtlinie

- Bürgergemeindebeteiligungsgesetz

- Einführung von Energiemanagementsystemen/Bilanzierungstool

- nachhaltige Kitazertifizierungen

- Beteiligungsmanagement/Potenzialanalyse PV-Flächen

- Umsetzung Klimaanpassungsgesetz

- weitere Umsetzung des beschlossenen Klimaschutzkonzeptes des Amtes Treptower Tollensewinkel

 

Um diese Aufgaben auch in den nächsten Jahren erfüllen zu können und dafür das geeignete Personal zu finden, was langfristig eingesetzt wird und die Aufgaben verstetigen soll, wird die Stelle in den Haushalt der Stadt (amtsumlagefähig) als geschäftsführende Gemeinde aufgenommen. 

 

Das Thema der Konnexität zu den damit verbundenen Personalausgaben wurde bereits mehrfach im Städte- und Gemeindetag angesprochen und diskutiert, allerdings gibt es bis heute keine endgültige Entscheidung dazu. Die gesetzlichen Regelungen dazu sind abzuwarten. 

 

Der Amtsausschuss ist für diese Entscheidung gemäß § 134 (2) KV M-V zuständig. 

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel beschließt, die Stelle des Klimaschutzmanagements/Projekt Energiewende nach Auslauf der Förderung am 31. August 2024 in den nächsten Jahren in der Verwaltung zu verstetigen und voll zu etablieren. 

Die Verwaltung wird beauftragt, sich weiterhin für die Konnexität auf Landes- und Bundesebene einzusetzen. 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2024

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 55404.50221, 5032, 5042___________

 

 

 

Bezeichnung: Energie- und Umwelt / Personalkosten gesamt

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

60.600 € 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Im HHJ 2024 werden die Personalkosten noch gemäß Fördermittelbescheid vom 27.04.2021 anteilig gefördert. Ab dem HHJ 2025 fällt diese Förderung weg. Die Personalkosten sind bis 2027 in den Haushalt der Stadt als amtsumlagefähig eingeplant.

 

 

 

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