Beschlussvorlage - 01/BV/896/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss Gründung Landwerke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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21.05.2024
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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27.05.2024
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Sachverhalt
Zielsetzung:
Demokratisierung der Energieversorgung und stärkere Ausrichtung auf das Gemeinwohl
Erreichung ökologischer Ziele und Gestaltung der Energiewende vor Ort
Verbesserung der lokalen Wertschöpfung und stärkere Einbindung örtlicher Marktpartner
Wahrnehmung sozialer Verantwortung bei der Energieversorgung
Für den weiteren Ausbau dezentraler Erzeugungsformen aus erneuerbaren Energien sowohl auf der Strom- als auch auf der Wärmeseite kommt den kommunalen Energieversorgern eine Schlüsselrolle zu. Auch wenn das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) stromseitig bisher Haupttriebfeder für den zügigen Ausbau der regenerativen Kraftwerkskapazitäten war, so werden Stadt- und Gemeindewerke als lokale Anbieter von Energie doch zukünftig eine zentrale Rolle einnehmen, wenn es um Investitionen in Erzeugungsanlagen auf Basis regenerativer Energien geht. Mit ihrem zumeist direkten Bezug zu den Kommunen, in denen sie ansässig sind, haben sie über innovative Finanzierungsmodelle die Möglichkeit, die Bürgerschaft in die Investitionen für konkrete Projekte einzubeziehen. Damit werden Finanzmittel für den Umbau der örtlichen Energieversorgung und die Stärkung der lokalen Wertschöpfung akquiriert.
Die Landwerke soll als kommunales Unternehmen öffentliche Versorgungsleistungen im Bereich der Grundversorgung erbringen und kommunale Infrastruktur bereitstellen, insbesondere im Bereich der Stromversorgung und der Fernwärmeversorgung.
Ein erstes Ziel ist die Versorgung von privaten Haushalten im Amtsbereich mit Energie und Fernwärme zu moderaten Preisen. Ein weiteres Ziel ist die Zusammenführung der Grundversorgung Energie und Wärme für den gesamten Amtsbereich in ein eigenes kommunales Unternehmen.
Mit der Gründung von Landwerke kann die Energiewende greifbar gemacht und damit Akzeptanz geschaffen werden. Bürgerinnen und Bürger können somit an der Energiewende teilhaben.
Für die Zielerreichung ist insbesondere die Erarbeitung eines Businessplanes (Umsetzung Geschäftsidee, Markt- und Wettbewerbsanalyse) und eines der Rechtsaufsicht anzuzeigenden Gesellschaftsvertrages erforderlich, der den umfangreichen rechtlichen Vorgaben des 6. Abschnittes der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entsprechen muss.
Gemäß § 5 KV M-V gehört zu den Aufgaben der Gemeinde im eigenen Wirkungskreis die Versorgung mit Energie und Wärme, insbesondere erneuerbare Art. Gemäß § 22 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V ist für die Entscheidung die Stadtvertretung zuständig.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt das Ziel mit Nachdruck weiterzuverfolgen, eigene Landwerke zu gründen, die die Einwohner des Stadtbereiches und die ortsansässigen Betriebe mit dezentral erzeugtem Strom und dezentral erzeugter Wärme aus erneuerbaren Energien zu moderaten Preisen versorgen, um insbesondere einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und die Akzeptanz der erneuerbaren Energien zu erhöhen.
Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung, die hierfür erforderlichen Prüfungen weiter durchzuführen und die notwendigen Entscheidungen in der Stadtvertretung mit Beschlussvorlagen vorzubereiten.
Die Stadvertretung beauftragt die Verwaltung, die Erarbeitung eines Businessplanes und eines Gesellschaftsvertrages in Auftrag zu geben.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
2024 |
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in Folgejahren: |
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stehen nicht zur Verfügung |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
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