Beschlussvorlage - 01/BV/868/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 45 Abs. 1 KV M-V hat die Stadt Altentreptow für jedes Haushaltsjahr  eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen des Haushaltsplanes.

 

Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2024 ist durch den positiven Vortrag gemäß Jahresabschluss 2022 und Rücklagenentnahmen unterjährig ausgeglichen, für die Folgejahre kann der Haushaltsausgleich nicht mehr erreicht werden. Mit dem geprüften Jahresabschluss  2022 wird in der Ergebnisrechnung ein Jahresergebnis von 430.154,97  EUR ausgewiesen. Der vorläufige JAB 2023 weißt in der Ergebnisrechnung einen Fehlbetrag in Höhe von 155.512,00€ aus, dieser kann durch Rücklagenentnahme ausgeglichen werden. Dies bedeutet, dass keine negativen Vorträge aus Vorjahren das Planjahr belasten. Der Ergebnishaushalt aber trotzdem nicht ausgeglichen ist.

 

Im Finanzplan wird ein jahresbezogener negativer Saldo von – 2.843.500 Euro vor Tilgung ausgewiesen. Im Finanzplanzeitraum werden unterjährig negative Salden vor Tilgung ausgewiesen. Nach Tilgung  werden sich diese negativen Salden noch erhöhen. Mit den Vorträgen summiert sich der negative Saldo  zum Ende des Finanzplanzeitraumes auf             – 10.182.702 EUR.

 

Der Finanzplan ist demzufolge nicht ausgeglichen. Die Stadt Altentreptow muss weiter an der Haushaltssicherung arbeiten und die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes

beschließen.

 

Für investive Maßnahmen wurden Auszahlungen in Höhe von  9.780.800 Euro geplant. Dem stehen investive Einzahlungen in Höhe von 7.158.500 Euro gegenüber, davon  

6.812.950 Euro aus Zuwendungen für Investitionen.

 

Eine Kreditaufnahme für Investitionen ist in Höhe von 2.622.300 EUR im Haushaltsjahr 2024 eingeplant. Ein Kassenkredit in Höhe von 5.449.300 Euro ist zur Sicherung der Liquidität der Stadt Altentreptow erforderlich. Der Kassenkredit ist genehmigungspflichtig.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 78,3072 Vollzeit-äquivalente (VzÄ) (ohne Wahlbeamte = ohne Bürgermeisterin), ein Zuwachs von 5,4553 VzÄ zum Vorjahr.  Die Veränderungen zum Stellenplan 2023 können der Veränderungsliste entnommen werden.

 

Details können dem als Anlage beigefügten Vorbericht mit Haushaltssatzung und dem beigefügten Haushaltsplan und weiteren Anlagen entnommen werden.

 

Die Hebesätze wurden gegenüber dem Haushaltsvorjahr nicht verändert.

 

Nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung wird die Bürgermeisterin nach pflichtgemäßem Ermessen eine Haushaltsperre gemäß § 51 KV M-V aussprechen.

 

Gemäß § 22 Abs. 6 KV M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung über die Haushaltssatzung 2024 zuständig.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit den dazugehörigen Anlagen in der beigefügten Fassung.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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