Beschlussvorlage - 02/BV/137/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2022 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat auf seiner Sitzung am 10.04.2024 den geprüften Jahresabschluss erörtert und die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

Für den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Siedenbollentin wurden folgende Werte festgestellt:

 

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 20

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

302.502,48

Zeile 21

Einstellung in die Kapitalrücklage

0,00

Zeile 22

Entnahme aus der Kapitalrücklage

40.163,40

Zeile 23

Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 24

Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 25

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

342.664,88

Zeile 26

Vortrag aus Vorjahren

-765.889,37

Zeile 27

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-423.223,49

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

keine

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

Stand Eigenkapital zum 31.12.

9.154,36

 

 

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis 302.502,48 €. Das positive Ergebnis ist um 393.827,48 € besser ausgefallen als geplant. Dies ist hauptsächlich aufgrund der nicht geplanten Konsolidierungszuweisungen des Landes i. H. v. 308.697,74 € zurückzuführen. Um den negativen Ergebnisvortrag weiter zu verbessern, wurde eine ertragswirksame Entnahme aus der Infrastrukturpauschale aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage gebucht. Einschließlich der negativen Vorträge ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung mit -423.223,49 € jedoch nicht erreicht. Die Gemeinde weist wieder ein Eigenkapital aus und ist damit nicht mehr überschuldet. Die Bilanzsumme beträgt 3.293.914,61 €.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 18

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

372.593,26

Zeile 32

Planmäßige Tilgung

67.581,70

Zeile 37

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

305.011,56

Zeile 38

Vortrag aus Vorjahren

-900.502,28

Zeile 39

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-595.490,72

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

+593.850,00

-709.206,20

+9.500,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva

4.10.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

-788.743,61

 

Veränderung der liquiden Mittel

313.137,20

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

-475.606,41

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

1.632.154,30

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 372.593,26 €. Davon werden die Kredite mit 67.581,70 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt aber ein negatives Ergebnis von
- 595.490,72 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

Es wurden investive Einzahlungsermächtigungen für den Kitaumbau i. H. v. 593.850,00 € und investive Auszahlungsermächtigungen von insgesamt 709.206,20 € sowie eine dafür benötigte Kreditaufnahme von 9.500,00 € ins Folgejahr übertragen.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 313.137,20 € auf insgesamt -475.606,41 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.632.154,30 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind neben den Abschreibungen folgende Zu- und Abgänge bilanziert worden:

Pos. 1.2.7  mobile Beleuchtung

Pos. 1.2.8  Ölheizer für Wärmestube

Pos. 1.2.10  geleistete Anzahlungen für Ausbau Kita

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Siedenbollentin beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Siedenbollentin mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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