Beschlussvorlage - 02/BV/143/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für die Gemeinde Siedenbollentin wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V ein Zielabweichungsverfahren zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf dem Gebiet der Gemeinde Siedenbollentin genehmigt.

 

Die Gemeindevertretung Siedenbollentin hat am 23.10.2023 den Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Siedenbollentin“ der Gemeinde Siedenbollentin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wurde in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2023 gebilligt.

 

Der Betreiber plant die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf Flächen der Flurstücke 30 und 39 (tlw.) der Flur 18 in der Gemarkung Siedenbollentin. Die gesamte Freiflächen-photovoltaikanlage besteht aus mehreren Einzel-Modulen und damit aus mehreren Solaranlagen i. S. d. § 3 Nr. 1 und 41 Erneuerbare Energien Gesetz 2023 (EEG 2023).

 

In diesem Zusammenhang plant der Betreiber, der Gemeinde einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023 ab Inbetriebnahme der jeweiligen FFA, die sich vollständig auf dem Gemeindegebiet befinden, verbindlich anzubieten.

 

Zu diesem Zweck soll der beigefügte Vertrag abgeschlossen werden.

 

Der Betreiber verpflichtet sich, der Gemeinde als betroffene Kommune gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. Satz 4 EEG 2023 Zuwendungen in Höhe von 0,18 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) für die tatsächlich eingespeiste Strommenge ohne Gegenleistung für alle von diesem Vertrag umfassten FFAen zu zahlen, die sich vollständig auf dem Gebiet der Gemeinde befinden.

 

Der Betreiber kalkuliert mit einer Einspeiseleistung von ca. 81.000 MWh, d. h. 81.000.000 kwh. Für die Gemeinde ergeben sich demzufolge Zuwendungen von ca. 145.800 EUR jährlich.

 

Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und ist befristet bis zum 31.12.2057.

 

Die Gemeinde kann im Rahmen ihrer Haushaltsplanung über die Zuwendung frei verfügen. Die Zuwendung wird nicht auf die Kreis- und Amtsumlagegrundlagen angerechnet.

 

Gemäß § 22 Abs,.3 Kommunalverfassung M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zuständig.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Siedenbollentin beschließt mit der Freiland Photovoltaik Siedenbollentin GmbH & Co. KG, Silbermoor 4, 17089 Siedenbollentin den beigefügten Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen gemäß § 6 Abs. 1, Nr. 2 EEG 2023 abzuschließen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt den Vertrag rechtlich von der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig, prüfen zu lassen.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2025

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

Wird in die HHPl 2025 ff aufgenommen. Sollten die Anlagen noch in 2024 ans Netz gehen, würde es sich im HHJ 2024 um außerplanmäßige Erträge/Einzahlungen handeln, da der Haushalt für das Jahr 2024 bereits am 25.03.2024 beschlossen wurde.

 

 

 

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