Beschlussvorlage - 01/BV/880/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2022 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 09.04.2024 die geprüfte Jahresrechnung erörtert und die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung empfohlen.

Für den Jahresabschluss 2022 der Stadt Altentreptow wurden folgende Werte festgestellt:

  

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 20

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

2.332.213,05

Zeile 21

Einstellung in die Kapitalrücklage

-1.902.058,08

Zeile 22

Entnahme aus der Kapitalrücklage

0,00

Zeile 23

Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

 

Zeile 24

Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

 

Zeile 25

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

430.154,97

Zeile 26

Vortrag aus Vorjahren

0,00

Zeile 27

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

0,00

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-229.612,61

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

Stand Eigenkapital zum 31.12.

22.959.932,97

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis 2.332.213,05 €. Dies ergibt sich aufgrund der Zuschreibung des Festwertes für den Stadtwald von 1.902.058,08 €. Durch die gleichzeitige Einstellung der Summe in die Kapitalrücklage resultiert ein Jahresergebnis von 430.154,97 €. Geplant war ein negatives Ergebnis von -109.626,98 €. Das Ergebnis ist besser ausgefallen als geplant, hauptsächlich aufgrund von höheren Gewerbesteuererträgen, Erträgen aus der Auflösungen von Rückstellungen und Einsparungen bei Aufwendungen für Personal, Sach- und Dienstleistungen.

Das Eigenkapital erhöhte sich um 3.014.821,51 € auf 22.959.932,97 €. Dies ist auf die Pflichteinstellungen des Ablösebetrages für Altverbindlichkeiten i. H. v. 200.000,00 €, der Festwerterhöhung des Stadtwaldes sowie für die Infrastrukturpauschale (§ 23 FAG) und für die Übergangszuweisunge(§ 24 FAG) zurückzuführen.

Die Bilanzsumme beträgt 54.744.264,98 €. Die Stadt ist nicht überschuldet.

Es wurden Haushaltsermächtigungen vorwiegend für die Umbaumaßnahmen im EG Rathaus, für die Reparatur des Krans Bauhof, die Elektroinstallation im Feuerwehrhauptgebäude, den Schallschutz und die Raucherkennung in der Grundschule, für Brückenprüfungen und die Erschließung mit Strom im Holländer Gang ins Folgejahr übertragen.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 18

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

414.285,88

Zeile 32

Planmäßige Tilgung

360.902,73

Zeile 37

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

53.383,15

Zeile 38

Vortrag aus Vorjahren

304.614,51

Zeile 39

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

357.997,66

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

investive
-1.496.220,89

 

 

 

 

Bilanz

 

 

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

1.480.067,44

 

Veränderung der liquiden Mittel

1.196.138,81

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

2.676.206,25

Passiva 4.2.1

4.10.2

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

LFI Kredite

3.216.950,99

 

1.681.132,45

 

 

 

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 414.285,88 €. Davon werden die Kredite mit 360.902,73 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein positives Ergebnis von 357.997,66 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

In das Folgejahr werden investive Haushaltsermächtigungen u. a. für eine Zugmaschine und einen Radlader für den Bauhof, für die Finanzsoftware, die RLT-Anlagen in den Schulen, den Neubau der Zwei-Felder-Sporthalle KGS, die Sanierung der Stadtmauer, die Straßenbeleuchtung in Buchar und die Bühne am Klosterberg übertragen.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 1.196.138,81 € auf insgesamt 2.676.206,25 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von insgesamt 4.898.083,44  €.

In der Anlagenbuchhaltung sind neben den Abschreibungen als Zugänge/Abgänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.1.1  Zugang Microsoft Office-Lizenzen

Pos. 1.1.2  Zugang geleistete Zuwendungen Ablösung Altschulden an GWA

Pos. 1.1.5  Umbuchung von investiv auf laufend fürs städtebauliche Sondervermögen

Pos. 1.2.1  Zuschreibung Festwert Stadtwald

Pos. 1.2.2  Vermögenszuordnung in Rosemarsow, Tauschvertrag Amtshof, Grundstücksverkäufe

Pos. 1.2.3  Verkauf an MVVG und diverse Private

Pos. 1.2.7 für den Bauhof einen Sinkkastenreiniger, Multi-Anhänger, Spielplatz Rudolf-Breitscheid-Str., RLT-Anlagen inkl. Planungsleistungen zur Belüftung der Schulen, fürs Ordnungsamt ein Stromerzeuger

Pos. 1.2.8  für den Bauhof Wegepflegegerät, Motorsense, mobile Tankstelle, Motorsäge, fürs Rathaus Möbel, Plissees, Schreibtische, Speicherserver, für die Feuerwehr Navigationsgerät, Auf- und Abseilgeräte, für die Grundschule Klassenraummöbel und Schließfächerschränke

Pos. 1.2.10  Spielplatz Rosemarsow, Gehweg Klatzow, Spielplatz Friedenstraße, Spielplatz Rudolf-Breitscheid-Straße, Spielplatz Karl-Havermann-Straße, Zwei-Felder-Sporthalle KGS 

 

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Altentreptow mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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