Beschlussvorlage - 24/BV/295/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach § 144 KV M-V gelten für die Hauswirtschaft des Amtes die Bestimmungen über die Hauswirtschaft der Gemeinde entsprechend. Demzufolge hat das Amt nach § 60 Abs. 1 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen, der unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln hat.

Der Jahresabschluss 2022 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss vom Amt Treptower Tollensewinkel hat in seiner Beratung am 10.04.2024 die Beschlussfassung empfohlen.

 

Für den Jahresabschluss 2022 des Amtes Treptower Tollensewinkel wurden folgende Werte festgestellt:

 

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 20

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

230.609,07

Zeile 21

Einstellung in die Kapitalrücklage

0,00

Zeile 22

Entnahme aus der Kapitalrücklage

0,00

Zeile 23

Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 24

Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 25

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

230.609,07

Zeile 26

Vortrag aus Vorjahren

1.445.262,28

Zeile 27

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

1.675.871,35

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-7.903,98

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

Stand Eigenkapital zum 31.12.

1.236.202,12

 

 

Das Jahresergebnis beträgt 230.609,07 €. Das Ergebnis fällt um diesen Betrag auch besser aus als geplant. Dies ist hauptsächlich zurückzuführen, auf eine höhere Kostenerstattung aus der Abrechnung der Verwaltungskosten mit der Stadt Altentreptow, Amtsumlage und Zuweisungen vom Land. Das Eigenkapital erhöhte sich um den Jahresüberschuss von 1.005.593,05 € auf 1.236.202,12. Das Amt ist nicht überschuldet. Die Bilanzsumme beträgt 1.529.460,33 €.

 

  

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 18

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

340.045,50

Zeile 32

Planmäßige Tilgung

30.783,16

Zeile 37

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

309.262,34

Zeile 38

Vortrag aus Vorjahren

404.716,46

Zeile 39

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

713.978,80

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

+88.000,00

-461.141,14

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva 2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

312.784,74

 

Veränderung der liquiden Mittel

450.126,95

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

762.911,69

Passiva 4.2.1

4.10.2

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

LFI

10.991,01

 

61.361,79

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 340.045,50 €. Davon werden die Investitionskredite mit 30.783,16 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein positives Ergebnis von 713.978,80 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 450.126,95 € auf insgesamt 762.911,69 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht insgesamt noch eine Restschuld von 72.352,80 €.

 

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge folgende Werte bilanziert worden:

 

Pos. 1.2.7  Planung RLT-Anlagen Amtsschule Umbuchung von Pos. 1.2.10

Pos. 1.2.8  Server für Amtsschule sowie ein Klassensatz Möbel

Es wurden investive Ermächtigungen für eine Kreditaufnahme von 88.000,00 € sowie für investive Auszahlungen von 461.141,14 € gebildet. Es wurden Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen für die Förderung des ländlichen Raumes i. H. v. 7.903,98 € ins Folgejahr übertragen.

 

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Beschlussvorschlag

 Der Amtsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel beschließt gem. § 144 KV M-V i. V. m. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Amtes Treptower Tollensewinkel mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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