Beschlussvorlage - 03/BV/170/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Windpark Iven GmbH & Co. Betriebs KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, vertreten durch die  wpd onshore GmbH & Co KG, Buchardstraße 21 in 20095 Hamburg,  betreibt drei Windenergieanlagen in Iven. Dieses sind die drei westlichen WEA vom Typ Nordex N 100, Nordex N 90 und Enercon E 101. Aufgrund einer Gesetzesänderung können Betreiber von bestehenden WKA eine freiwillige Zahlung an die umliegenden Gemeinden in einem Umkreis von 2.500 m (Radius) zahlen.

 

Die Höhe der finanziellen Beteiligung bemisst sich hierbei an der Strommenge (§ 6 Abs.. 1 EEG 2023) jeder einzeln in Betrieb genommenen WKA und beträgt für alle betroffenen Gemeinden insgesamt 0,2 Cent/kwh. Betroffene Gemeinden sind alle jene, deren Gemeindegebiet sich  innerhalb eines Radius von 2.500 m um den Standort der jeweiligen WKA befindet.

 

Die Zuwendung erfolgt ohne Gegenleistung der Gemeinde. Der Vertrag beginnt rückwirkend ab 01.01.2023. Die Laufzeit endet 20 Jahre nach Inbetriebnahme der letzten WEA, mithin am 14.03.2028.

 

Die Verträge sind als Anlage der Vorlage beigefügt.

Die Gemeinde ist mit nachfolgenden Flächenanteilen betroffen:

 

 

Flächenanteil Gemeinde Bartow  (von insgesamt 100 %)

erwartete Jahresstrommenge

Inbetriebnahme

jährlicher Betrag

WEA 1

15,17 %

7.030.000 kWh

07.12.2007

2.100 EUR

WEA 2

19,35 %

6.980.000 kWh

14.03.2008

2.700 EUR

WEA 3

11,34 %

6.932.000 kWh

18.11.2011

1.500 EUR

 

Insgesamt erfolgt eine freiwillige Zuwendung in Höhe von 6.400 EUR für die Jahre 2023 bis 2028. Die tatsächlich eingespeisten Strommengen werden bis zum 31.03. des Folgejahres abgerechnet und die Gutschrift an die Gemeinde Bartow überwiesen.

 

Über diese Mittel kann die Gemeinde frei verfügen. Sie werden nicht auf die Schlüsselzuweisungen bzw. Steuerkraft angerechnet. Demzufolge hat  diese Zuwendung auch keine Auswirkung auf die Berechnung der Kreis- und Amtsumlage.

 

Für die Entscheidung ist die Gemeindevertretung gemäß § 22 Abs. 3 Kommunalverfassung zuständig.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der freiwilligen Zahlung einer Zuwendungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 von Windpark Iven GmbH & Co.Betriebs KG, Stephanitorbollwerk 3, 28217 Bremen, vertreten durch die wpd onshore GmbH & Co KG, Buchardstraße 21, 20095 Hamburg.

 

Der Vertrag wird der RA Maslaton zur Prüfung vorgelegt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die RA -Kanzlei mit der Prüfung zu beauftragen.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit einem seiner Stellvertreter, nach Abschluss der rechtlichen Prüfung der beigefügten Verträge, diese zu unterzeichnen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2024

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 116010.41910000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

0 

Haushaltsmittel:

 

 

 

0 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

64.000 EUR 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

Zusätzliche Erträge aus Zuwendungen HHPl 2024.

 

 

 

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Anlagen

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