Beschlussvorlage - 03/BV/168/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Bartow hat mit Beschluss vom 26.08.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Solarpark Konversion Pritzenow“ und die öffentliche Auslegung bzw. Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen statt. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Konversion Pritzenow“ lag in der Zeit vom 19.09.2022 bis 21.10.2022 im Amt Treptower Tollensewinkel (Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow / Bauamt, Zimmer U.05) während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Zeitgleich erfolgte eine Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet.

Es wurden seitens der Öffentlichkeit innerhalb der Beteiligungsfrist keine schriftlichen Stellungnahmen bzw. Äußerungen abgegeben.

Mit Schreiben vom 06.09.2022 wurden 35 Träger öffentlicher Belange (einschließlich Nachbargemeinden) über die frühzeitige Beteiligung informiert und gemäß § 4 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme innerhalb eines Monats gebeten.

Es gingen insgesamt 17 Stellungnahmen der Behörden ein. Davon gaben 12 Behörden an, dass es keine grundsätzlichen Bedenken oder Einwände zum Bebauungsplanvorentwurf der Gemeinde Bartow gibt bzw. keine Belange berührt werden.

Die inhaltlichen Hinweise oder Anregungen bezogen sich schwerpunktmäßig auf folgende Themen:

  • Anforderungen an den Umweltbericht
  • Telekommunikationslinien im Planumfeld
  • Blendwirkung / Schutzpflanzungen (Betroffenheit der angrenzenden Wohnbebauung)
  • Einfriedung
  • Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf

 

Ergebnis der Abwägung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung

Nach Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegen- und untereinander entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB ergeben sich folgende Änderungen und weitere Überprüfungen bei der Aufbereitung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 4 der Gemeinde Bartow:

  1. Fortschreibung des Umweltberichts
  2. Aufnahme einer textlichen Festsetzung, dass nur solche Nutzungen zulässig sind, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat
  3. Regelung der Mindesthöhe der Einzäunung des Plangebiets (über Geländeoberkante)
  4. Anpassung des Bezugspunktes der Unterkanten-Regelung
  5. Wegfall des Verweises auf § 22 BauNVO bei der Regelung der Bauweise
  6. Regelungen im aufzubereitenden Durchführungsvertrag (Rückbauverpflichtung, Entsiegelung, Absicherung von Vermeidungsmaßnahmen, Vermeidung Blendwirkung etc.)

 

Für eine ausführliche Darstellung wird auf die nachfolgende tabellarische Darstellung (Abwägungstabelle) verwiesen.

In den Begründungstext werden dementsprechende Korrekturen und Ergänzungen zu den oben aufgeführten Themen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung aufgenommen.

Die eingegangenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und, soweit erforderlich, in den Begründungstext eingearbeitet.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen. Die Abwägungstabelle (bestehend aus Seite 1 bis 26) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

 

  1. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

x 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Sämtliche im Zusammenhang mit dem Verfahren entstehenden Kosten trägt der Vorhabenträger

 

 

 

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Anlagen

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