Beschlussvorlage - 03/BV/166/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Bartow hat mit Beschluss vom 26.08.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Solarpark Bartow Konversion Ost“ und die öffentliche Auslegung bzw. Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen statt. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Bartow Konversion Ost“ lag in der Zeit vom 19.09.2022 bis 21.10.2022 im Amt Treptower Tollensewinkel (Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow / Bauamt, Zimmer U.05) während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Zeitgleich erfolgte eine Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet.

Es wurden seitens der Öffentlichkeit innerhalb der Beteiligungsfrist keine schriftlichen Stellungnahmen bzw. Äußerungen abgegeben.

Mit Schreiben vom 06.09.2022 wurden 35 Träger öffentlicher Belange (einschließlich Nachbargemeinden) über die frühzeitige Beteiligung informiert und gemäß § 4 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme innerhalb eines Monats gebeten.

Es gingen insgesamt 17 Stellungnahmen der Behörden ein. Davon gaben 12 Behörden an, dass es keine grundsätzlichen Bedenken oder Einwände zum Bebauungsplanvorentwurf der Gemeinde Bartow gibt bzw. keine Belange berührt werden.

Die inhaltlichen Hinweise oder Anregungen bezogen sich schwerpunktmäßig auf folgende Themen:

  • Entgegenstehende Ziele der Raumordnung / Nutzung von Landwirtschaftsflächen
  • Telekommunikationsanlagen im Planumfeld
  • Anforderungen an den Umweltbericht

 

Ergebnis der Abwägung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung

 

Nach Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegen- und untereinander entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB ergeben sich folgende Änderungen und weitere Überprüfungen bei der Aufbereitung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 4 der Gemeinde Bartow:

 

  1.  Die Ackerfläche (südlicher Teil des Flurstücks 211/2) wird aus dem Geltungsbereich herausgenommen
  2. Aufnahme einer textlichen Festsetzung, dass nur solche Nutzungen zulässig sind, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat
  3. Fortschreibung des Umweltberichts
  4. Regelungen im aufzubereitenden Durchführungsvertrag (Rückbauverpflichtung, Entsiegelung etc.)

 

Für eine ausführliche Darstellung wird auf die nachfolgende tabellarische Darstellung (Abwägungstabelle) verwiesen.

In den Begründungstext werden dementsprechende Korrekturen und Ergänzungen zu den oben aufgeführten Themen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung aufgenommen.

Die eingegangenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und, soweit erforderlich, in den Begründungstext eingearbeitet.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow beschließt:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen. Die Abwägungstabelle (bestehend aus Seite 1 bis 26) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

 

  1. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

x 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:  Sämtliche in Verbindung mit dem Verfahren entstehenden Kosten trägt der Vorhabenträger.

 

 

 

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Anlagen

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