Beschlussvorlage - 03/BV/164/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Bartow hat mit Beschluss vom 26.08.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Bartow West“ und die öffentliche Auslegung bzw. Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen statt. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Bartow West“ lag in der Zeit vom 18.04.2022 bis 20.05.2022 im Amt Treptower Tollensewinkel (Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow / Fachbereich Bauverwaltung) während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Zeitgleich erfolgte eine Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet.

Es wurden seitens der Öffentlichkeit innerhalb der Beteiligungsfrist keine schriftlichen Stellungnahmen bzw. Äußerungen abgegeben.

Mit Schreiben vom 03.03.2022 wurden 35 Träger öffentlicher Belange (einschließlich Nachbargemeinden) über die frühzeitige Beteiligung informiert und gemäß § 4 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme innerhalb eines Monats gebeten.

Es gingen insgesamt 19 Stellungnahmen der Behörden ein. Davon gaben 8 Behörden an, dass es keine grundsätzlichen Bedenken oder Einwände zum Bebauungsplanvorentwurf der Gemeinde Bartow gibt bzw. keine Belange berührt werden. Die mit Datum 13.11.2023 eingegangene ergänzende Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte fand Berücksichtigung.
Die inhaltlichen Hinweise oder Anregungen bezogen sich schwerpunktmäßig auf folgende Themen:

 

  • Entgegenstehende Ziele der Raumordnung / Nutzung von Landwirtschaftsflächen

Bodenordnungsverfahren Bartow

  • Fluchtkorridor für Säugetiere
  • Anforderungen an den Umweltbericht / Verbreiterung des Grünstreifens / Reduzierung der zulässigen GRZ (Grundflächenzahl)
  • Verrohrte Gewässer 2. Ordnung BA 59 sowie Flächendränage
  • 40m Anbauverbotszone gemäß FStrG

 

Ergebnis der Abwägung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung

 

Nach Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegen- und untereinander entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB ergeben sich folgende Änderungen und weitere Überprüfungen bei der Aufbereitung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Bartow:

  1. Klärung des Umgangs mit den Zielen der Raumordnung bzw. Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens (ZAV) sowie Berücksichtigung der Ergebnisse des ZAV. Inzwischen liegt ein Zielabweichungsbescheid (mit Auflagen) vom 28.08.2023 vor. Die Auflagen werden im weiteren Verfahren bzw. im Rahmen der Regelungen des Durchführungsvertrages berücksichtigt.
  2. Aufnahme einer textlichen Festsetzung, dass zusätzlich zu der PV-Nutzung auch weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet zulässig ist.
  3. Konkretisierung der textlichen Festsetzung 1.1: konkrete Datumsangabe und Konkretisierung „…fest aufgeständerte …“.
  4. Es wird eine textliche Festsetzung aufgenommen, dass nur solche Vorhaben zulässig sind, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat.
  5. Abstimmung mit der Flurneuordnungsbehörde (StALU MSE)
  6. Berücksichtigung des Leitungsbestandes.
  7. Angabe der zulässigen Bauhöhe in m über NHN.
  8. Nachrichtliche Übernahme der Bodendenkmale.

 

Für eine ausführliche Darstellung wird auf die nachfolgende tabellarische Darstellung (Abwägungstabelle) verwiesen.

In den Begründungstext werden dementsprechende Korrekturen und Ergänzungen zu den oben aufgeführten Themen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung aufgenommen.

Die eingegangenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und, soweit erforderlich, in den Begründungstext eingearbeitet.

Von dem Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeidevertetung der Gemeinde Bartow beschließt:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen. Die Abwägungstabelle (bestehend aus Seite 1 bis 60) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

 

  1. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Sämtliche anfallenden Kosten übernimmt der Vorhabenträger. 

 

 

 

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Anlagen

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