Beschlussvorlage - 05/BV/140/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte hat in der Sitzung am 27. November 2023 den Vorentwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms zum Thema „Wind" beschlossen und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) bestimmt.

Der Vorentwurf mit den darin enthaltenen Potentialflächen ist unter dem Link https://www.regionseenplatte.de einsehbar. Auf die Übersendung der vollständigen Unterlagen wird daher verzichtet. Die Stellungnahme der Gemeinde kann bis zum 15. März 2024 abgegeben werden. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt (noch) nicht. Diese wird zunächst nur unterrichtet. Nach Bewertung aller eingegangener Informationen wird der Planungsverband dann einen qualifizierteren Entwurf fertigen, zu dem gem. § 9 Abs. 2 ROG sowohl eine Beteiligung der öffentlichen Stellen als auch der Öffentlichkeit erfolgen wird.

Der ursprüngliche Entwurf der Teilfortschreibung des RREP befand sich bereits in der 4. Beteiligungsrunde (2021). Zwischenzeitlich gab es jedoch tiefgreifende gesetzliche Änderungen. Durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz wurden die Bundesländer verpflichtet, einen bestimmten prozentualen Anteil der Landesfläche für die Windenergie an Land auszuweisen. In Mecklenburg-Vorpommern beträgt dieser Flächenbeitragswert 2,1 %. In der Planungsregion MSE müssen dazu Flächen in einem Umfang von ca. 11.500 ha für Windnutzung zur Verfügung gestellt werden. Im derzeit geltenden RREP 2011 ist lediglich ein Flächenanteil von 0,43 % der Regionsfläche als Eignungsgebiet für Windenergieanlagen (WEA) vorgesehen (ca. 2.400 ha) - und somit nur ca. 1/5 des gesetzlich vorgeschriebenen Anteils. Sollte es nicht gelingen, den Flächenbeitragswert in 2 Stufen (bis 31.12.2027 - bis 31.12.2032 — 2,1%) zu erreichen, entfällt für das RREP die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB mit der Folge, dass WEA grundsätzlich überall im Außenbereich zulässig sind, sofern andere öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Eignungs- oder Vorranggebiete mit ihrer Konzentrations- und Ausschlusswirkung könnten den Vorhaben dann jedoch nicht mehr entgegengehalten werden. Diese Folge führt dann zu einer Verspargelung der Landschaft (Wildwuchs der WEA), was sicher nicht im Sinne der Gemeinden und Einwohner unserer Region wäre.

Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes hat daher in seiner Sitzung am
27. November 2023 beschlossen, die bereits begonnene, aber nun nicht mehr anwendbare Ausschlussplanung (bisherige Entwürfe) einzustellen und stattdessen das Thema „Wind" durch eine Positivplanung zu steuern. Dazu werden anstelle der bisherigen Eignungsgebiete nunmehr Vorranggebiete für Windenergieanlagen festgelegt. In diesen Gebieten hat die Windenergienutzung Vorrang vor anderen Raumansprüchen. Außerhalb dieser Gebiete entfällt die grundsätzliche Privilegierung der Windenergieanlagen, sofern der jeweils gesetzlich vorgegebene Flächenbeitragswert zu den Stichtagen 31. Dezember 2027 und 2032 erreicht ist.

Aufgrund der erheblichen Änderung sowohl in Bezug auf die planerische Herangehensweise (Positivstatt Ausschlussplanung) als auch auf den Flächenumfang hat sich der Planungsverband entschlossen, auf das Stadium des Vorentwurfes zurückzugehen. In diesem Stadium werden Informationen eingeholt, die dabei helfen, einen qualifizierten Entwurf einschließlich Umweltbericht zu entwickeln.

Die öffentlichen Stellen werden aufgefordert, zum Vorentwurf Aufschluss über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und Maßnahmen zu geben, die für die Festlegung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen bedeutsam sein könnten. Gleiches gilt für zweckdienliche Informationen, sofern sie vorliegen. Es können auch Vorschläge für alternative Flächen gemacht werden. Ebenso werden Umweltinformationen eingeholt — z.B. über visuelle Beeinträchtigungen, Beeinträchtigungen von Bau- und Bodendenkmalen oder von geschützten Tierarten. Im Vorentwurf sind Potentialflächen für WEA dargestellt, die sich aus der Anwendung der landesweiten Ausschlusskriterien und z.T. bereits von landesweiten Abwägungskriterien ergeben haben (siehe beigefügte Übersicht der Kriterien). Diese sollen durch die geplante Novellierung des Landesplanungsgesetzes Verbindlichkeit erlangen.

In der Gemeinde Breest bzw. angrenzend an die Gemeinde Breest wurden folgende Potentialflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen:

 

 

Unmittelbar betroffene Gemeinden

Gebietsgröße

Nr. 24 “Breest”

Breest

65 ha

Nr. 25 “Groß Below”

Bartow

65 ha

Nr. 26 “Bartow-1”

Bartow

72 ha

Nr. 27 “Pritzenow”

Bartow

226 ha

Nr. 28 “Bartow-2”

Bartow

138 ha

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breest hat den Vorentwurf (Stand 27.11.2023) für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms der Mecklenburgischen Seenplatte im Programmsatz 6.5(5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte intensiv geprüft und diskutiert.

Die Gemeindevertretung nimmt dazu laut Anlage 1 Stellung.

Diese Stellungnahme der Gemeinde Breest wurde in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bartow erstellt und am 7. März 2024 persönlich durch den Bürgermeister der Gemeinde Bartow, Herrn Nast, dem Regionalen Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte zur Berücksichtigung mit Eingangsvermerk vorgelegt.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

x

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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