Beschlussvorlage - 39/BV/164/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zur Teilfortschreibung im Programmsatz
6.5(5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“
Vorentwurf 2023 für die Unterrichtung der Öffentlichkeit
sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Absatz 1
Raumordnungsgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Bau Gebäude Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Hendrikje Kmietzyk
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Teetzleben
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Entscheidung
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13.03.2024
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Sachverhalt
Der Vorentwurf mit den darin enthaltenen Potentialflächen ist unter dem Link https://www.regionseenplatte.de einsehbar. Auf die Übersendung der vollständigen Unterlagen wird daher verzichtet. Die Stellungnahme der Gemeinde kann bis zum 15. März 2024 abgegeben werden. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt (noch) nicht. Diese wird zunächst nur unterrichtet. Nach Bewertung aller eingegangener Informationen wird der Planungsverband dann einen qualifizierteren Entwurf fertigen, zu dem gem. § 9 Abs. 2 ROG sowohl eine Beteiligung der öffentlichen Stellen als auch der Öffentlichkeit erfolgen wird.
Der ursprüngliche Entwurf der Teilfortschreibung des RREP befand sich bereits in der 4. Beteiligungsrunde (2021). Zwischenzeitlich gab es jedoch tiefgreifende gesetzliche Änderungen. Durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz wurden die Bundesländer verpflichtet, einen bestimmten prozentualen Anteil der Landesfläche für die Windenergie an Land auszuweisen. In Mecklenburg-Vorpommern beträgt dieser Flächenbeitragswert 2,1 %. In der Planungsregion MSE müssen dazu Flächen in einem Umfang von ca. 11.500 ha für Windnutzung zur Verfügung gestellt werden. Im derzeit geltenden RREP 2011 ist lediglich ein Flächenanteil von 0,43 % der Regionsfläche als Eignungsgebiet für Windenergieanlagen (WEA) vorgesehen (ca. 2.400 ha) - und somit nur ca. 1/5 des gesetzlich vorgeschriebenen Anteils. Sollte es nicht gelingen, den Flächenbeitragswert in 2 Stufen (bis 31.12.2027 - bis 31.12.2032 — 2,1%) zu erreichen, entfällt für das RREP die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB mit der Folge, dass WEA grundsätzlich überall im Außenbereich zulässig sind, sofern andere öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Eignungs- oder Vorranggebiete mit ihrer Konzentrations- und Ausschlusswirkung könnten den Vorhaben dann jedoch nicht mehr entgegengehalten werden. Diese Folge führt dann zu einer Verspargelung der Landschaft (Wildwuchs der WEA), was sicher nicht im Sinne der Gemeinden und Einwohner unserer Region wäre.
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes hat daher in seiner Sitzung am
27. November 2023 beschlossen, die bereits begonnene, aber nun nicht mehr anwendbare Ausschlussplanung (bisherige Entwürfe) einzustellen und stattdessen das Thema „Wind" durch eine Positivplanung zu steuern. Dazu werden anstelle der bisherigen Eignungsgebiete nunmehr Vorranggebiete für Windenergieanlagen festgelegt. In diesen Gebieten hat die Windenergienutzung Vorrang vor anderen Raumansprüchen. Außerhalb dieser Gebiete entfällt die grundsätzliche Privilegierung der Windenergieanlagen, sofern der jeweils gesetzlich vorgegebene Flächenbeitragswert zu den Stichtagen 31. Dezember 2027 und 2032 erreicht ist.
Aufgrund der erheblichen Änderung sowohl in Bezug auf die planerische Herangehensweise (Positivstatt Ausschlussplanung) als auch auf den Flächenumfang hat sich der Planungsverband entschlossen, auf das Stadium des Vorentwurfes zurückzugehen. In diesem Stadium werden Informationen eingeholt, die dabei helfen, einen qualifizierten Entwurf einschließlich Umweltbericht zu entwickeln.
Die öffentlichen Stellen werden aufgefordert, zum Vorentwurf Aufschluss über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und Maßnahmen zu geben, die für die Festlegung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen bedeutsam sein könnten. Gleiches gilt für zweckdienliche Informationen, sofern sie vorliegen. Es können auch Vorschläge für alternative Flächen gemacht werden. Ebenso werden Umweltinformationen eingeholt — z.B. über visuelle Beeinträchtigungen, Beeinträchtigungen von Bau- und Bodendenkmalen oder von geschützten Tierarten. Im Vorentwurf sind Potentialflächen für WEA dargestellt, die sich aus der Anwendung der landesweiten Ausschlusskriterien und z.T. bereits von landesweiten Abwägungskriterien ergeben haben (siehe beigefügte Übersicht der Kriterien). Diese sollen durch die geplante Novellierung des Landesplanungsgesetzes Verbindlichkeit erlangen.
In der Gemeinde Groß Teetzleben bzw. angrenzend an die Gemeinde Groß Teetzleben wurden folgende Potentialflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen:
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Unmittelbare betroffene Gemeinden |
Gebietsgröße |
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Nr. 20 „Breesen“ |
Breesen, Groß Teetzleben, Wildberg |
387 ha |
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben nimmt den Vorentwurf 2023 zur Kenntnis und gibt folgende Stellungnahme gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz ab.
Durch die Neuerrichtung der geplanten Windkraftanlagen, ergibt sich eine Gesamtfläche des
entstehenden Windparks von 387 ha.
Aus der Sicht der Gemeinde ist die Größe des entstehenden Windparks für die Anliegergemeinden überdimensioniert.
Durch die Neuregelung der Bebauungsabstände wird das Gemeinwohl der Anlieger stark
beeinträchtigt. Des Weiteren gibt es für die Bürger keine direkte Beteiligung an dem Vorhaben.
Im Norden grenzt der Windpark direkt an ein FFH Schutzgebiet.
Aus welchem Grund entstehen da wo schon viele Windräder stehen weitere Anlagen und warum nicht in der Nähe von so genannten Oberzentren wie zum Beispiel Neubrandenburg?
Es ergeben sich daraus negative Aspekte für die weitere touristische Erschließung unserer Region, sowie eine Abwertung der Lebensqualität und der privaten Grundstücke und Häuser der Anlieger. Ebenso erschließt es sich nicht, warum die Gemeinde Groß Teetzleben mit den Anlagen leben muss und gleichzeitig die höchsten Stromkosten im gesamten Bundesgebiet zahlt.
Finanz. Auswirkung
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
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Anlagen
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1,9 MB
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