Beschlussvorlage - 06/BV/175/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Kita "Vier Jahreszeiten" Grapzow bezieht das Mittagessen aus der Gaststätte "Zur Linde" aus Werder.

Mit Schreiben vom 02.01.2024 wurde die Gemeinde Grapzow über die Erhöhung des Abgabepreises für das Mittagessen an die Gaststätte "Zur Linde" informiert.

 

Der Preis für das Mittagessen soll zum 01.03.2024 von 3,00 € auf 3,50 €/Portion (keine Preisstaffelung) erhöht werden. Die Versorgungskosten werden von den Eltern getragen.

 

Somit muss der bestehende Versorgungsvertrag vom 26.3.2014 (Vertragsnr: 010664-0) zwischen der Gemeinde Grapzow und der Gaststätte "Zur Linde" in Werder angepasst werden.

 

Gemäß § 22 KV M-V i.V.m. § 6 Absatz 1 Nr. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Grapzow ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt die 3. Änderung des Versorgungsvertrages zum 01.03.2024 zwischen der Gemeinde Grapzow und der Gaststätte "Zur Linde" in Werder für die Mittagsversorgung der Kita "Vier Jahreszeiten" in Grapzow.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

  6/ 3.6.5.02.52420000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Essenskosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:  Die Kosten der Verpflegung werden von den Eltern getragen.

 

 

 

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