Beschlussvorlage - 05/BV/137/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzentscheidung zum Tourismus im Amtsbereich Treptower Tollensewinkel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Stabsstelle Controlling
- Bearbeiter:
- Ricarda Heibel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Breest
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Entscheidung
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14.03.2024
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Sachverhalt
Bezugnehmend auf die Vorlage 24/MV/181/2022, in welcher erstmalig über die Erstellung eines Tourismuskonzeptes um die Tollenseregion berichtet wurde, wurde dem Amtsausschuss am 29.01.2024 das finale Endkonzept ( siehe auch Vorlage 24/MV/281/2023 ) zur weiteren Entscheidung und eventuellen Maßnahmeumsetzung für den Teil der Tollense im Amtsbereich Treptower Tollensewinkel übergeben.
In dem Gesamtprozess der Erstellung dieses Konzeptes konnten wir uns als Verwaltung dafür einsetzen, den Bereich der Tollense/Ausläufer bis zur Burg Klempenow mit einzubringen, da das Konzept ja durch die Stadt Neubrandenburg finanziert wurde und wir lediglich als Anreihnergemeinden im Entwicklungsprozess beteiligt wurden. Denn nur gesamtheitlich kann Tourismus überregional Erfolg bringen.
Einige Netzwerkpartner arbeiten bereits jetzt schon daran, den Tourismus in der Region um die Tollense voranzubringen. (bspw. mit unserem Netzwerkpartner KWIT Schloss Broock), die bereits ein Kulturregister aufgebaut haben und dieses auch weiter mit Kulturangeboten rund um die Tollense bestücken. Ein weiterer Austausch wird dazu im Januar 2024 stattfinden.
Auch mit der Entscheidung des Landtages zur Außenstelle des archäologischen Landesmuseums im Speicher der Stadt Altentreptow und der Ansiedlung der 2 Projektstellen/Wissenschaft/Erforschung des archäologischen Feldes ist ein weiterer großer Schritt in die Umsetzung des Konzeptes gemacht.
Im Rahmen des TOLL-Projektes werden schon jetzt einige touristische Maßnahmen für die Umsetzungsphase (Beantragung von Fördermitteln) gesammelt und Bestandteil des Zukunftskonzeptes 2024 sein.
Allerdings haben die Gemeinden des Amtsbereiches (vorrangig die Gemeinden an der Tollense liegend) die Möglichkeit zu entscheiden, wie der sanfte Tourismus hier weiter gemeinsam vorangetrieben werden soll.
Der Amtsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 29.01.2024 dazu positioniert, dass jede Gemeinde einen Grundsatzbeschluss zum Aufbau des Tourismus fasst.
Dieses Konzept sollte auch als Grundlage für die Entwicklung der gemeinsamen Werte und der Identität des Amtsbereiches dienen, damit für die Region eine "Dachmarke" gemeinsam für alle 20 Gemeinden entwickelt werden kann. Dies ist für die Amtsregion für das Außenmarketing von wichtiger Bedeutung.
Denn nur gemeinsam kann man als Region den sanften Tourismus etablieren.
- Vision (5 Jahresplan)
- Mission (wozu/warum brauchen wir Tourismus)
- Ziele (wie genau setze ich die Mission um (konkrete Meilensteine - sind zu definieren))
- Coporate Design
- Logo
Folgende Fragestellungen sind zu klären:
- was wollen wir mit dem Tourismus erreichen?
- warum wollen wir das erreichen?
- welche Zielgruppen wollen wir mit dem Tourismus ansprechen?; was erwarten die Zielgruppen von dem Tourismus in der Region?
- welche Alleinstellungsmerkmale hat der Amtsbereich?
- wie kann das in Erstellung befindliche Radwegekonzept für den Tourismus einbezogen werden?
u.a.
Beispiel für Alleinstellungsmerkmale:
- Eiszeitroute geht durch den Amtsbereich
- die Pommerngrenze führt direkt durch den Amtsbereich
- großer Stein in Altentreptow
- archäologisches Grabungsfeld bei Weltzin/im Tollensetal
- Kirchen, Burgen und Schlösser
- Wind/PV-Tourismus (auch aus diesen Themen können Alleinstellungsmerkmale entstehen)
- etc.
Beschlussvorschlag
1.Die Gemeindevertretung Breest spricht sich grundsätzlich für den Aufbau des regionalen Tourismus im Amtsbereich aus.
2. Die Gemeindevertretung Breest benennt eine/n Ansprechpartner/in zur Unterstützung des Fachgebietes Stabstelle , der/die Informationen zu:
- Sehenswürdigkeiten
- Unterkunftsangebote
-Gastronomie
- Kunst- und Kulturangebote
- Historisches und Traditionen
und Alleinstellungsmerkmale aus der Gemeinde geben kann.
Folgender Ansprechpartner/in wird genannt (inkl.Kontaktdaten):_____________________________________
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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stehen zur Verfügung unter |
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stehen nicht zur Verfügung |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
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