Mitteilungsvorlage - 01/MV/864/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Bezug auf das Schreiben des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom

09.11.2023 zu Orientierungsdaten des Kommunalen Finanzausgleichs 2024 und der

Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes M-V (FAG M-V) regelt § 10 a Zuweisungen für

Infrastruktur zur Erfüllung von Schulträgeraufgaben.

Der Landkreis hat in der gemäß § 10 a Abs. 4 FAG M-V vorgesehenen Satzung eine priorisierte Projektliste zur Verteilung der Zuweisungsbeträge und eine Satzung zum Verfahren der Verteilung zu erstellen. Die Satzung wird in der Sitzung des Kreistages MSE am 18.03.2024 zur Diskussion und Abstimmung gestellt.

Die beabsichtigten Maßnahmen müssen bis zum 27.01.2024 beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte angezeigt werden.

 

 

Betrachtung unter Berücksichtigung aller Schüler 2022/23 an allgemeinbildenden Schulen öffentlicher Schulträger

 

Träger/ Schule

Schülerzahl

Anteil ST 2024

Anteil ST 2025

Anteil ST 2026

Anteil ST 2027

Gesamt je Schulträger

Stadt Altentreptow- KGS AT

624

44.004,48 €

22.002,24 €

22.002,24 €

22.002,24

110.011,20 €

Stadt Altentreptow- GS AT

273

19.251,96 €

9.625,98 €

9.625,98 €

9.625,98 €

48.129,90 €

 

 

 

Für die KGS Altentreptow soll der Anteil an FAG-Mitteln wie folgt verwendet werden:

 

 2024   Reduzierung Eigenanteil für den Bau der neuen 2-Felder- Sporthalle

 2025/2026  Abriss der alten Sporthalle

 2027  Planungsleistungen für den Ersatzbau der T 12

 

 

Für die Grundschule Altentreptow soll der Anteil an FAG-Mitteln wie folgt verwendet werden:

 

2024 kompletter Umbau/ Ausbau eines Raumes in der Grundschule, um so mehr Platz für die Schüler zu schaffen

 

Besucheradressen Landkreis

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