Beschlussvorlage - 01/BV/852/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung hat am 17.10.2023 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 beschlossen. Mit der Nachtragshaushaltssatzung wurde für das Haushaltsjahr 2023 eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 365.100 EUR geplant. Die uRAB hat mit Anhörungsschreiben vom 29.11.2023 die Genehmigung einer Kreditaufnahme in Höhe von 288.174 EUR in Aussicht gestellt.

 

Die Kreditaufnahme ist für nachfolgende Maßnahmen vorgesehen:

 

RLT-Anlage Grundschule  Eigenanteil: 136.650 EUR

RLT-Anlage KGS   Eigenanteil:   59.024 EUR

Mannschaftstransportwagen (MTW) Eigenanteil:   92.500 EUR

 

Der Eigenanteil für den MTW hat sich lt. vorliegendem Auftrag verringert und beträgt nunmehr:  84.800 EUR

 

Auftrag:  108.000 EUR Kauf + 4.300 EUR Beschriftung = 112.300 EUR

Förderung:                  27.500 EUR

Erforderliche Kreditaufnahme:    84.800 EUR

 

Die Lieferung des MTW wird voraussichtlich im Haushaltsjahr 2024 erfolgen. Die RLT Anlagen sind eingebaut, d. h. die Maßnahmen sind abgeschlossen.

 

Finanzielle Eigenmittel zur Deckung der Auszahlungen stehen nicht zur Verfügung.

 

Für das Haushaltsjahr 2023 werden demzufolge Kredite in Höhe von 195.650 EUR benötigt und zum Jahresende aufgenommen.

 

Für die Kreditaufnahme erfolgte eine Abfrage bei drei verschiedenen Kreditinstituten zu folgenden Konditionen:

 

Laufzeit: 10 Jahre bzw. 15 Jahre

Tilgung:   2%

 

Abgabetermin war der 19.12.2023, 10:00 Uhr. Die Abfrage mit den Ergebnissen wird den Stadtvertreten*innen zur Sitzung  vorgelegt.

 

 

Der Kredit für den MTW wird in das Haushaltsjahr 2024 übertragen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Kreditaufnahme zu tätigen, sobald der MTW geliefert wird.

 

Entsprechend § 22 Abs. 3 KV M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung zuständig. Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt, zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Haushaltjahr 2023 Kredite in Höhe von 195.650 EUR aufzunehmen.

 

Die Stadtvertretung beschließt den Abschluss eines Kreditvertrages bei……….  zu nachfolgenden Konditionen:

 

  • Laufzeit:
  • Zinsen:
  • Tilgung:

 

Die Stadtvertretung ermächtigt die Bürgermeisterin zur Kreditaufnahme für den MTW in Höhe von 84.800 EUR im Haushaltsjahr 2024.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

  1. 211010/0005.692531
  2. 218022/0005.692531
  3. 126010/0005.692531

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Gundschule, KGS, Feuerwehr/Kreditaufnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

  1. 156.900 €
  2.   63.500 €
  3.   90.900 €

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

  1.            0 €
  2.            0 €
  3.            0 € 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

  1. 136.650 €
  2.   59.000 €
  3.   84.800 € 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

  1.   20.250 €
  2.     4.500 €
  3.     6.100 € 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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