Beschlussvorlage - 36/BV/190/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 05.11.2020 die Einleitung des Bauleitverfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Tützpatz im Zusammenhang mit der Aufstellung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 4 „südwestlich von Tützpatz“, Nr. 5 „nördlich von Pripsleben“ und Nr. 6 „südlich von Tützpatz“ beschlossen.

 

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Tützpatz wurde in der Gemeindevertretersitzung am 28.07.2021 zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die Stellungnahmen der Behörden und TöB sowie der Nachbargemeinden wurden im Rahmen der Abwägung behandelt. Sofern Anregungen nicht berücksichtigt werden konnten, wurden diese im Abwägungsvorschlag begründet (separater Beschluss). Es ging eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit ein. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Nachbargemeinden sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange berührten nicht die Grundzüge der Planung, sodass keine erneute Beteiligung erforderlich ist. Der Feststellungsbeschluss durch die Gemeinde ist somit möglich.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. §24 KV MV unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt:

 

1. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Tützpatz wird in der vorliegenden Fassung vom November 2023 beschlossen.

2. Die Begründung einschließlich Umweltberichte, die der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Tützpatz im Zusammenhang mit der Aufstellung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 4 „südwestlich von Tützpatz“, Nr. 5 „nördlich von Pripsleben“ und Nr. 6 „südlich von Tützpatz“ beigefügt sind (§ 5 Abs. 5 BauGB), werden gebilligt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 6 BauGB die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Tützpatz zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen und die dann erteilte Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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