Beschlussvorlage - 36/BV/182/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 17.10.2023 fand ein gemeinsames Gespräch mit den beteiligten Bürgermeister*innen bzw. ihren Stellvertretern zur Anfrage der Energie-Projekt Nord GmbH, Niedemstraße 5, 23628 Lübeck-Krummesse hinsichtlich der Zahlung einer Ausgleichsabgabe auf der Grundlage des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes M-V statt. Das Projekt wurde bereits auf einer Gemeindevertretersitzung vorgestellt.

 

Die Beteiligten haben sich dahingehend verständigt, dass eine finanzielle Beteiligung nach § 6 EEG erfolgen soll. Von der Ausnahmeregelung nach § 1 Abs. 3 BüGembeteilG M-V Gebrauch zu machen, ist gängige Praxis im Rahmen der Beteiligung in Mecklenburg-Vorpommern. Diese Beteiligung erfolgt zusätzlich.

 

Es werden die betroffenen Gemeinden innerhalb eines Umkreises von 2.500 m um die Turmmitte der Windenergieanlage nach § 6 Abs. 2 EEG 2023 finanziell beteiligt. Dies entspricht einem Betrag von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde.

 

Demnach ergibt sich für WEA 02 entsprechend des jeweiligen Flächenanteils folgende Aufteilung unter den Kommunen:

Stadt Altentreptow: 60,33 Prozent.

Gemeinde Pripsleben: 33,85 Prozent.

Gemeinde Tützpatz: 0,84 Prozent.

Gemeinde Wolde: 4,98 Prozent.

 

Für die WEA 03 entsprechend des jeweiligen Flächenanteils ergibt sich folgende Aufteilung unter den Kommunen:

Stadt Altentreptow: 64,22 Prozent.

Gemeinde Pripsleben: 29,63 Prozent.

Gemeinde Wolde: 6,15 Prozent.

 

Der Betrag ist für die von den einzelnen WEA tatsächlich in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge gemäß Anlage 2 Nr. 7.2 zum EEG 2023 ab Inkrafttreten dieses Vertrages zu zahlen.

 

Nach Angaben des Eigentümers beträgt die zu verteilende Summe rund 34.000 EUR (beide Anlagen zusammen).

 

Der Vertrag wurde durch die RA Kanzlei Maslaton vorbereitet (siehe Anlage). Mit dem Eigentümer soll eine Kostenübernahmevereinbarung abgeschlossen werden.

 

Zweitens ist im Rahmen der Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 3 BüGembeteilG M-V über die finanzielle Beteiligung nach § 6 EEG regelmäßig eine zusätzliche Beteiligung erforderlich. Die angebotenen 900 EUR/Jahr gehen nicht verloren. Der Betrag wurde vom Unternehmen in eine Rücklage gestellt.  Der Eigentümer hat sich hier für eine jährliche Einmalzahlung in Form eines Sponsoringvertrages ausgesprochen. Bezüglich des Sponsoringvertrages befinden sich die Stadt sowie auch die beteiligten Gemeinden noch in der Verhandlungsphase.

 

Entsprechend der Auskunft der Rechtsanwaltskanzlei sind Zahlungen von 10.000 EUR pro WKA/Jahr gängige Praxis. Demzufolge bilden 20.000 EUR die Grundlage für die Verteilung im Radius von 5 km, d.h. für 8 Gemeinden =  2.500 EUR/Gemeinde/Jahr.

 

Jede Gemeinde muss eine Maßnahme für den Sponsoringvertrag benennen.

 

Der Sponsoringvertrag wird gegenwärtig erarbeitet und der Gemeindevertretung in der nächsten GV-Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Damit die 0,2 Cent für das Jahr 2023 nicht verloren gehen, muss der Vertrag bis zum 31.12.2023 unterzeichnet werden.

 

Für die Entscheidung ist gemäß § 22 Abs. 2 KV M-V die Gemeindevertretung zuständig.

 

Die Personen, die nach § 24 KV M-V dem Mitwirkungsverbot unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Tützpatz beschließt mit der WIND M-V GmbH & Co KG, Klünerskamp 1, 24235 Laboe einen Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windkraftanlagen (Bestandsanlagen) in der beigefügten Fassung abzuschließen.

 

Mit der WIND M-V GmbH & Co KG, Klünerskamp 1, 24235 Laboe wird eine Kostenübernahmevereinbarung für die Beratungsleistungen der RA Kanzlei Maslaton abgeschlossen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

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ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

Der Betrag wird in die Haushaltsplanung 2024 ff aufgenommen.

 

 

 

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Anlagen

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