Beschlussvorlage - 03/BV/149/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Bartow Ost“ der Gemeinde Bartow ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Der genehmigte vorhabenbezogene Bebauungsplan ist anschließend ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist der in Kraft getretene vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gemäß §24 KV MV unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzeigen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow beschließt:

1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Bartow Ost“ der Gemeinde Bartow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung vom 17. Oktober 2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wird in der vorliegenden Fassung vom 17. Oktober 2023 gebilligt.

2. Der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 „Solarpark Bartow Ost“ der Gemeinde Bartow ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Der genehmigte vorhabenbezogene Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist der in Kraft getretene vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der Begründung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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