Beschlussvorlage - 03/BV/148/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow hat am 12.06.2023 den Entwurf und die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 „Solarpark Bartow Ost“ der Gemeinde Bartow beschlossen. Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde durchgeführt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Bartow Ost“ der Gemeinde Bartow gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 14.08.2023 bis 15.09.2023 mittels öffentlicher Auslegung. Die Auslegung wurde am 04.08.2023 im Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Bartow Ost“ der Gemeinde Bartow wurden ebenfalls im Internet auf der Webseite der Gemeinde Bartow eingestellt. Es wurde seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahme abgegeben.

Mit Schreiben vom 10.07.2023 wurden 33 Träger öffentlicher Belange (einschließlich Nachbargemeinden) über die Beteiligung zum Planentwurf informiert und gemäß § 4 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme innerhalb eines Monats gebeten.

Es gingen insgesamt 13 Stellungnahmen/Eingaben der Behörden ein. Davon gaben vier Behörden an, dass es keine grundsätzlichen Bedenken oder Einwände zum Bebauungsplanentwurf der Gemeinde Bartow gibt bzw. keine Belange berührt werden.

Der Inhalt der im Ergebnis der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Gemeinde vorzulegen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV MV unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow beschließt:

1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde keine Stellungnahme abgegeben.

2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

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Soll gesamt:

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Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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