Beschlussvorlage - 01/BV/848/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Sitzung der Stadtvertretung am 17.10.2023 wurde mit der MV 01/MV816/2023 darüber informiert, dass die Energie-Projekt Nord GmbH, Niedemstraße 5, 23628 Lübeck-Krummesse mit der Stadt Altentreptow auf der Basis des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes M-V eine Ausgleichsabgabe verhandeln möchte.

 

Die Bürgermeisterin informiert hierzu in der Sitzung, dass es ein Gespräch mit den beteiligten Gemeinden, der Stadt Altentreptow und dem Eigentümer am 17.10.2023 gegeben hat.  Die Beteiligten haben sich dahingehend verständigt, dass eine finanzielle Beteiligung nach § 6 EEG erfolgt. Von der Ausnahmeregelung nach § 1 Abs. 3 BüGembeteilG M-V Gebrauch zu machen, ist gängige Praxis im Rahmen der Beteiligung in Mecklenburg-Vorpommern.

 

Es werden die betroffenen Gemeinden innerhalb eines Umkreises von 2.500 m um die Turmmitte der Windenergieanlage nach § 6 Abs. 2 EEG 2023 finanziell beteiligt. Dies entspricht einem Betrag von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde.

 

Demnach ergibt sich für WEA 02 entsprechend des jeweiligen Flächenanteils folgende Aufteilung unter den Kommunen:

Stadt Altentreptow: 60,33 Prozent.

Gemeinde Pripsleben: 33,85 Prozent.

Gemeinde Tützpatz: 0,84 Prozent.

Gemeinde Wolde: 4,98 Prozent.

 

Für die WEA 03 entsprechend des jeweiligen Flächenanteils ergibt sich folgende Aufteilung unter den Kommunen:

Stadt Altentreptow: 64,22 Prozent.

Gemeinde Pripsleben: 29,63 Prozent.

Gemeinde Wolde: 6,15 Prozent.

 

Der Betrag ist für die von den einzelnen WEA tatsächlich in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge gemäß Anlage 2 Nr. 7.2 zum EEG 2023 ab Inkrafttreten dieses Vertrages zu zahlen.

 

Nach Angaben des Eigentümers beträgt die zu verteilende Summe rund 34.000 EUR (beide Anlagen zusammen).

 

Der Vertrag wurde durch die RA Kanzlei Maslaton vorbereitet (siehe Anlage). Mit dem Eigentümer soll eine Kostenübernahmevereinbarung abgeschlossen werden.

 

Zweitens ist im Rahmen der Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 3 BüGembeteilG M-V über die finanzielle Beteiligung nach § 6 EEG regelmäßig eine zusätzliche Beteiligung erforderlich. Der Eigentümer hat sich hier für eine jährliche Einmalzahlung in Form eines Sponsoringvertrages ausgesprochen.

Bezüglich des Sponsoringvertrages befinden sich die Stadt sowie auch die beteiligten Gemeinden noch in der Verhandlungsphase.

 

Damit die 0,2 Cent für das Jahr 2023 nicht verloren gehen, muss der Vertrag bis zum 31.12.2023 unterzeichnet werden.

 

Für die Entscheidung ist gemäß § 22 Abs. 2 KV M-V die Stadtvertretung zuständig. Die Personen, die nach § 24 KV M-V dem Mitwirkungsverbot unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt mit der WIND M-V GmbH & Co KG, Klünerskamp 1, 24235 Laboe einen Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windkraftanlagen (Bestandsanlagen) in der beigefügten Fassung abzuschließen.

 

Mit der WIND M-V GmbH & Co KG, Klünerskamp 1, 24235 Laboe wird ein Kostenübernahmevereinbarung für die Beratungsleistungen der RA Kanzlei Maslaton abgeschlossen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

Der Betrag wird in die Haushaltsplanung 2024 ff aufgenommen.

 

 

 

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Anlagen

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