Beschlussvorlage - 01/BV/847/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Träger AWO Cura gGmbH hat erstmals Platzkosten für die neu errichtete Kita „NaturTalente“ beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beantragt.

 

Die Betriebserlaubnis der Kita wurde ab dem 11.10.2023 vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erteilt. 

 

 

Platz

Platzkosten ab 11.10.2023

Krippe ganztags 10 Std.

1.745,75 €

Krippe Teilzeit 6 Std.

1.368,55 €

Krippe Halbtags 4 Std.

1.179,95 €

Kindergarten ganztags 10 Std.

1.265,13 €

Kindergarten teilzeit 6 Std.

1.080,18 €

Kindergarten Halbtags 4 Std.

987,71 €

Hortplatz Ganztags 6 Std.

963,23 €

Hortplatz Teilzeit 3 Std.

899,04 €

 

 

Ab dem  01.01.2024 hat sich der Schlüssel des pädagogischen Personals geändert (gesetzliche Grundlage:  Dritte Satzung zur Änderung der „Satzung zur Bemessung des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte). Aufgrund dessen erhöhen sich die Platzkosten entsprechend nochmal.

 

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und die AWO Curo gGmbH haben die  Platzkosten zum 11.10.2023 verhandelt.

  

Dazu muss die Stadt Altentreptow das Einvernehmen gemäß § 24 Absatz 1 KiföG M-V entsprechend der im Ergebnis verhandelten Leistungs-

und Qualitätsentwicklungsvereinbarung sowie der Entgeltvereinbarung zum 11.10.2023 für die Einrichtung Kita "NaturTalente“ Altentreptow mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte herstellen.

 

Die neu verhandelten Platzkosten mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte haben auf den Stadthaushalt keinen Einfluss. Die Platzkosten werden vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte an die AWO Cura gGmbH gezahlt.

 

Die Stadt Altentreptow zahlt lediglich den Wohnsitzgemeindeanteil pro Kind pro Monat.

Dieser Betrag wird jährlich durch Erlass des für Kindertagesförderung zuständigen Ministeriums landesweit einheitlich für jede Gemeinde festgelegt.

Für das Jahr 2023 beträgt der Wohnsitzgemeindeanteil 179,36 € pro Kind/ pro Monat. Ab 2024 erhöht sich die Pauschale auf 191,25 €.

 

 

Die Stadt Altentreptow ist gemäß § 22 KV M-V für die Entscheidung zuständig.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Altentreptow beschließt das Einvernehmen der Gemeinde über die neu verhandelten Platzkosten ab dem 11.10.2023 zwischen dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der AWO Cura gGmbH für die Kita „NaturTalente“ in Altentreptow.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

Die Stadt Altentreptow zahlt für das Jahr 2023 einen Wohnsitzgemeindeanteil in Höhe von 179,36 € monatlich / pro Kind.

 

Ab dem Jahr 2024 wird die Höhe der monatlichen Gemeindepauschale jährlich durch Erlass des für Kindertagesförderung zuständigen Ministeriums festgestellt (2024 = 191,25 €).

 

 

 

 

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