Beschlussvorlage - 36/BV/181/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 7 „Wohnbebauung in Schossow“ der Gemeinde Tützpatz
hier: Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Hendrikje Kmietzyk
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Tützpatz
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Entscheidung
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07.11.2023
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Sachverhalt
Mit Beschluss vom 24.11.2022 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 „Wohnbebauung in Schossow“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB beschlossen.
Der im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellte Bebauungsplan soll nunmehr in ein Regelverfahren nach § 8 BauGB überführt werden. Dies ist notwendig, da das Bundesverfassungsgericht den Bebauungsplan, der im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt wurde, in der Rechtssache 4 CN 3 3.22 am 18. Juli 2023 für unwirksam erklärte. Die Unwirksamkeit des Bebauungsplans wird damit begründet, dass § 13b BauGB mit dem Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) unvereinbar ist. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen empfiehlt die Umstellung auf das Regelverfahren. Diese Handlungsempfehlung wird hiermit befolgt.
Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch die Verwaltung beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Die Gemeinde Tützpatz verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. In dem Flächennutzungsplan werden die vom Bebauungsplan beanspruchten Flächen als Kleinsiedlungsgebiet ausgewiesen. Demnach kann der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden und das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 3 BauGB befolgt werden.
Der Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV MV unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Absatz 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss
§ 2 Absatz 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 3 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 4 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt:
1. Der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellte Bebauungsplan wird in ein Regelverfahren gemäß § 8 BauGB überführt.
2. Der in der Anlage dargestellte Geltungsbereich wurde verkleinert. Er beläuft sich nunmehr auf etwa 0,62 ha und umfasst die Flurstücke 11 (tlw.) und 12 (tlw.) der Flur 2 in der Gemarkung Schossow.
3. Planungsziel ist nunmehr die Festsetzung eines Kleinsiedlungsgebiet gemäß § 2 BauNVO.
4. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
5. Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
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Vorhabenträger
Anlagen
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(wie Dokument)
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