Beschlussvorlage - 40/BV/143/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Breesen

 

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Auszug aus der Hauptsatzung der Gemeinde Breesen vom 21.04.2023

 

§ 2  Rechte der Einwohner

 

(4) Die Einwohnerinnen und Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer

Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung

Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie die

Bürgermeisterin oder den Bürgermeister zu stellen und Vorschläge oder

Anregungen zu unterbreiten.

Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf

Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen.

 

 

 

 

Die Einschränkung zur Einwohnerfragestunde im Absatz 4 des § 2 der Hauptsatzung soll gestrichen und nachträglich neu definiert werden, um den Einwohnern das Recht einzuräumen, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

Erklärend ist hier einzufügen, dass sich die Formulierung örtliche Gemeinschaft nach §  2 Abs. 1 KV M-V auf den  eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Breesen bezieht.

 

Die Kommunalverfassung des Landes M-V weist keine Regelungen über mögliche Beschränkungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Fragen zu Beratungsgegenständen der Tagesordnungspunkte in der Gemeindevertretersitzung aus und wann die Einwohnerfragestunde zeitlich in die Gemeindevertretersitzung eingeplant wird.

 

Gegenüberstellung

 

Einwohnerfragestunde

Vorteil

Nachteil

Vor den Sachtagesordnungspunkten

  • Kenntnis der Meinung der Einwohner*innen
  • Beeinflussung der freien Ausübung des Mandats

(§ 23 Abs. 3 KV M-V= Gemeinwohl und nicht Wohl/Interessen Einzelner)

  • Beeinflussung der freien Beratung
  • Beeinflussung in der Entscheidungsphase der Gemeindevertreter*innen
  • durch Gespräch zwischen Einwohner und Gemeindevertreter*innen

vorziehen der Beratung in die Einwohnerfragestunde und nicht mehr unter den Sachtagesordnungspunkt mit den Gemeinde-vertreter*innen

Nach den Sachtagesordnungspunkten

Keine Beeinflussung durch Dritte in der Entscheidungsphase= Beschlussfassung

Willensäußerungen innerhalb der Tagesordnung unvermeidbar,

Unmut der Einwohner

 

 

Der Wortlaut des § 2 (4) wird wie folgt geändert:

 

(4) Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, erhalten die Möglichkeit, in

einer Fragestunde zu Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung

Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie die Bürgermeisterin/den Bürgermeister zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

Für die Fragestunde ist eine Zeit von 30 Minuten vorgesehen. Gemäß § 17 Abs. 1

Satz 2 KV M-V gilt dieses Rederecht entsprechend für natürliche und juristische

Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben.

 

 

Gemäß § 22 i.V. m. § 5 Kommunalverfassung M-V sind Änderungen der Hauptsatzung durch die Gemeindevertretung zu beschließen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen. 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breesen beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde entsprechend dem Satzungsentwurf bzw. mit folgenden Änderungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 x

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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