Beschlussvorlage - 24/BV/278/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung der Eingemeindung der Gemeinde Breest in die Gemeinde Bartow auf der Grundlage des Gebietsänderungsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Heike Schulz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel
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Entscheidung
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19.10.2023
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Sachverhalt
Die Gemeinde Breest hat das Ziel, sich als Gebietskörperschaft für die Zukunft in der Region zu stärken und möchte dies selbstbestimmt durch eine Fusion mit der Gemeinde Bartow in die Wege leiten.
Die Aufnahme von freiwilligen Fusionsverhandlungen zwischen der Gemeinde Breest und der Gemeinde Bartow beinhalten im Ergebnis zukunftsfähige kommunale Strukturen unter Beachtung des Prinzips der bürgernahen Durchführung von öffentlichen Aufgaben verbunden mit der Möglichkeit einer kommunalen Entschuldung zu schaffen und damit eine Stärkung der Leistungsfähigkeit zu erzielen.
Rechtliche Voraussetzungen des Verfahrens zu einer Gebietsänderungen sind
- Startbeschlüsse der Gemeindevertretungen zum Eintritt in Verhandlungsgesprächen
- Verhandlungsgespräche zwischen den Gemeindevertretungen
- Anhörung der betroffenen Bürger und Bürgerinnen mittels Einwohnerversammlung
- Mehrheitlicher Beschluss der Gemeindevertretungen zur Gebietsänderung
- Anhörung des Amtes Treptower Tollensewinkel
- Abschluss Gebietsänderungsvertrag
- Genehmigung durch die Untere Rechtsaufsichtbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
- Zur Kenntnisgabe an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung durch den Landkreis MSE
- Inkrafttreten des Gebietsänderungsvertrages mit dem Tag der nächsten Kommunalwahl
Der Startschuss für freiwillige Gemeindezusammenschlüsse entsteht gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 KV M-V stets in einem von der Gemeindevertretung mit der Mehrheit aller Mitglieder des zu fassenden Beschlusses zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Ziel eines Gemeindezusammenschlusses zwischen der Gemeinde Breest und der Gemeinde Bartow. Dieser Beschluss ermächtigt den Bürgermeister, Verhandlungen aufzunehmen. Der jeweilige Beschluss wurde am 01.03.2023 in der Gemeindevertretung Bartow mehrheitlich und am 29.03.2023 in der Gemeinde Breest mehrheitlich gefasst.
In nachfolgenden Verhandlungen zwischen den Mitgliedern der beiden Gemeindevertretungen wurden die Vorteile und Nachteile einer gemeindlichen Fusion und die Abwägung der Vorteile und Nachteile für die Bürger und Bürgerinnen der beiden Gemeinden beraten. Letztendlich einigte man sich über einen Entwurf des Gebietsänderungsvertrages.
Die Resonanz aus der Einwohnerversammlung für die Einwohner*innen beider Gemeinden am 30.05.2023 auf der Burg Klempenow war überwiegend positiv hinsichtlich einer möglichen Gemeindefusion.
Der Beschluss der Gemeindevertretung Bartow zum Gebietsänderungsvertrag wurde am 13.09.2023 einstimmig und der Beschluss der Gemeindevertretung Breest wurde am 27.09.2023 mehrheitlich gefasst.
Die Gemeinde Breest geht in die Gemeinde Bartow auf. Rechtsnachfolger der Gemeinde Breest ist vollumfänglich die Gemeinde Bartow. Der Gebietsänderungsvertrag tritt mit der nächsten Kommunalwahl, womöglich mit dem 09.06.2024, in Kraft.
Mit dieser Kommunalwahl wird die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow, zuständig dann auch für das Territorium der dann bisherigen Gemeinde Breest, gewählt.
Nach § 11 Absatz 1 sind die betroffenen Ämter vor Vertragsabschluss anzuhören.
Die Grenzen des Amtes Treptower Tollensewinkel und die Einwohnerzahlen werden durch die Gebietsänderung nicht geändert. Die Gebietshoheit, Einrichtungen und Vermögenswerte des Amtes sind nicht betroffen. Die Gemeinde Bartow bleibt nach Wirksamwerden des Gebietsänderungsvertrages Mitgliedsgemeinde des Amtes Treptower Tollensewinkel. Ein Vorteil dieses Gebietsänderungsvertrages wird in der Verringerung von Verwaltungstätigkeiten für die geschäftsführende Gemeinde des Amtes gesehen.
Die Unterzeichnung des Gebietsänderungsvertrages wird am 06.11.2023 in einem festlichen Rahmen vollzogen.
Der Gebietsänderungsvertrag ist der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mindestens zwei Monate vor dem beabsichtigten Wirksamwerden der Gebietsänderung zur Genehmigung vorzulegen.
Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises MSE setzt das Ministerium für
Inneres, Bau und Digitalisierung über die Gebietsänderung in Kenntnis.
Den Mitgliedern des Amtsausschusses wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Finanz. Auswirkung
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
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Maßnahmensumme: |
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Maßnahmensumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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