Beschlussvorlage - 01/BV/800/2023-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung hat am 21.03.2023 die Haushaltssatzung 2023 mit den dazugehörigen Haushaltsplanungsunterlagen beschlossen. Gemäß § 48 Abs. 2 KV M-V muss eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen werden, wenn nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen geleistet werden sollen.

 

Mit der Nachtragshaushaltsplanung wurden Investitionen aufgrund fehlender Förderzusagen und des Beschlusses der Stadtvertretung, dass die Maßnahme „Grünes Gewerbegebiet“ oberste Priorität hat, in die Folgejahre verschoben.

 

Die Stadt Altentreptow arbeitet seit längerer Zeit zusammen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V daran, die Standortvorteile zu nutzen und ein „Grünes Gewerbegebiet“, das erste dieser Art in M-V, zu etablieren. Die Vorbereitungen sind so weit vorangeschritten, dass die Grundstücksankäufe für ein erstes Teilgebiet von ca.     11,5 ha erfolgen sollen. Davon können 5,9 ha über einen freiwilligen Landtausch vollzogen werden. Die Refinanzierung der Auszahlungen wird über einen späteren Verkauf des Gewerbegrundstückes erfolgen. Der Ankauf und der freiwillige Landtausch wurden in die Nachtragshaushaltssatzung aufgenommen.

 

Zur Finanzierung der investiven Maßnahmen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 335.100 EUR erforderlich.

 

Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben verringern sich mit dem Nachtragshaushalt im Vergleich zum Haushaltsplan aufgrund der negativen Entwicklung der Gewerbesteuererträge zum Stichtag 31.07.2023.

 

Mit dem Nachtragshaushalt verschlechtert sich die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt. Die Stadt weist nunmehr eine weggefallene finanzielle Leistungsfähigkeit aus.

 

Im Finanzhaushalt wird auch in den Folgejahren ein jährliches Defizit ausgewiesen. Somit ist Handlungsbedarf geboten.  Eine Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2016 – 2027 mit der Haushaltsplanung 2024 ist erforderlich, sollte das Jahresabschluss 2023, wie geplant, ein Defizit ausweisen.

 

Aufgrund gestiegener Preise in allen Bereichen wird es immer schwieriger Einsparpotentiale zu erzielen. Notwendige Instandsetzungsmaßnahmen müssen durchgeführt werden, um hohe Reparaturkosten bzw. Unterhaltungsstau abzubauen bzw. zu vermeiden.

 

In der Finanzausschusssitzung vom 06.09.2023 wurde der Antrag gestellt, die Anschaffungskosten für den MTW der FFW um 30 T€ (von 90 T€ auf 120 T€) zu erhöhen. Diesem Antrag wurde seitens der anwesenden Finanzausschussmitglieder einstimmig zugestimmt. Auch während der Hauptausschusssitzung am 25.09.2023 wurde dem Antrag auf Erhöhung des Planansatzes zugestimmt.

Durch die Erhöhung der investiven Auszahlungen muss der Planansatz der Kreditaufnahme im Produkt 1.2.6.01 (Brandschutz) um 30 T€ erhöht werden. Insgesamt werden somit in § 2 der Nachtragshaushaltssatzung 365.100 € als Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme ausgewiesen.

 

Ohne dauerhaft verbesserte Finanzausstattung, auch durch einen großen Anteil an Steueraufkommen wird es für die Stadt schwierig, Investitionen aus eigener Kraft zu finanzieren, d.h. lange Wartezeiten bei der Beantragung von Förderungen. Damit werden notwendige Investitionen immer wieder verschoben. Es bleibt kein Spielraum für neue Aufgaben. Um das Defizit im städtischen Haushalt zu begrenzen, wird die Stadt in den nächsten Jahren gezwungen sein, Investitionen einzuschränken, obwohl dies langfristig Nachteile mit sich bringt und zu höheren Kosten führt.

 

Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Einnahmen in den kommenden Jahren steigen werden. Überschüsse sind dennoch nicht zu erwarten, denn die Ausgaben steigen inflationsbedingt noch stärker und reguläre Zuweisungen halten nicht im gleichen Maße Schritt.

 

Die haushaltswirtschaftliche Sperre bleibt auch für den Nachtragshaushalt bestehen.

 

Gemäß § 22 Abs. 3 ist die Stadtvertretung für die Entscheidung zur Nachtrags-haushaltssatzung zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit der zugrunde liegenden Nachtragshaushaltsplanung in der vorliegenden Fassung.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2023

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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