Beschlussvorlage - 01/BV/810/2023-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Herr Renger, Fraktionsvorsitzender der Altentreptower Wählergemeinschaft stellte unter TOP 11 der Sitzung der Stadtvertretung am 08.08.2023 den in der Anlage beigefügten Antrag.

 

Der Antrag wurde mit 9 Ja Stimmen und 1 Stimmenthaltung angenommen.

 

Gegen den gefassten Beschluss hat die Bürgermeisterin gemäß § 33 Abs. 1 KV M-V form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt. Der Beschluss verletzt geltendes Recht und Gesetze. Er hält einer Rechtmäßigkeitskontrolle nicht stand. Der Beschluss ist formell und materiell rechtswidrig. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.

 

Die Begründung ist dem beigefügten Widerspruchschreiben zu entnehmen.

 

Gemäß § 33 Abs. 1 K-V M-V muss die Stadtvertretung über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung beschließen, d. h. es besteht die Pflicht, sich mit der Sachentscheidung erneut zu befassen und neu über sie zu beschließen.

 

Auch über die Sachfrage selbst ist erneut zu entscheiden.

 

Eine erneute Sachentscheidung entfällt naturgemäß dann, wenn die Stadtvertretung den Widerspruch zurückweist.

 

Der Beschluss zur Sachentscheidung kann auch in einer nächsten Sitzung vertagt bzw. in einen Fachausschuss verwiesen werden.

 

Wird eine neue Sachentscheidung getroffen und hält die Bürgermeisterin diese erneut für rechtwidrig, so ist sie nach § 33 Abs. 2 KV M-V zu beanstanden. Dies gilt wegen des Wortlautes auch dann, wenn es um sachliche Änderungen oder Ergänzungen geht, die bisher nicht Gegenstand des Widerspruchsverfahrens waren. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Gegen die Beanstandung steht der Stadtvertretung die Klage vor dem Verwaltungsgericht zu.

 

Da über die Sachfrage erneut zu entscheiden ist, wurde im Beschlussvorschlag die Formulierung aus dem Antrag übernommen. 

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

a) Die Stadtvertretung beschließt sämtliche aktuell erteilten Mandate an Rechtsanwaltskanzleien im Hinblick auf Beratungsleistungen im Bereich der erneuerbaren Energien, der Ansiedlung von dazugehörigen Unternehmen und diesbezüglichen Planungen, unverzüglich zu kündigen, sofern diese die kommunale Selbstverwaltung und damit den eigenen Wirkungskreis der Stadt Altentreptow und seiner Ortsteile berühren. Die Kündigung ist bis spätestens zum 30.08.2023 vorzunehmen.

 

b) Die Stadtvertretung beschließt zur Wahrung der Gemeinwohlinteressen aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt Altentreptow und seiner Ortsteile, hinsichtlich des Bereichs der erneuerbaren Energien, der Ansiedlung von dazugehörigen Unternehmen und diesbezüglichen Planungen, unverzüglich die Rechtsanwaltskanzlei Margarete von Oppen / Kurfürstendamm 54-55 in 10707 Berlin zu beauftragen. Die Beauftragung ist bis spätestens zum 01.09.2023 vorzunehmen

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 x

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...