Beschlussvorlage - 05/BV/130/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 1 Abs. 1 Ziffer 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG) vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 590) haben die Gemeinden als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Sie haben dazu insbesondere eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und mit den amtsangehörigen sowie angrenzenden Gemeinden abzustimmen. Die vorliegende Brandschutzbedarfsplanung für die Gemeinde Breest wurde anhand allgemein gültiger Regeln erstellt. Insbesondere erfolgte die Erstellung des vorliegende Brandschutzbedarfsplans auf der Grundlage der Verordnung über die Bedarfsermittlung und die Organisation der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrorganisationsverordnung – FwOV M-V) vom 21 April 2017 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr.: 2131 – 1 – 10). 

Die Brandschutzbedarfsplanung umfasst die Ermittlung der Besonderheiten auf dem Gemeindegebiet insbesondere hinsichtlich des Gefährdungspotenzials sowie die tatsächliche personelle und technische Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und versetzt die Gemeinden anhand des Schutzziele in die Lage, diejenigen Maßnahmen zu veranlassen, die den an die Feuerwehr zu stellenden Anforderungen entsprechen. 

In der Brandschutzbedarfsplanung sind enthalten: 

Eine Analyse der im Gemeindegebiet bestehenden Gefahrenarten und Gefährdungsstufen, sowie eine Aufstellung über die personelle Stärke, die Verfügbarkeit, den Ausbildungsstand und die Ausrüstung der Feuerwehr sowie die vorhandene Löschwasserversorgung (Ist-Wert). 

Die Ermittlung der erforderlichen personellen Stärke, Verfügbarkeit, Ausbildung und Ausrüstung der Feuerwehr sowie der erforderlichen Löschwasserversorgung auf der Grundlage der Gefahren- und Risikoanalyse sowie der festgelegten Schutzziele (Soll-Wert). 

Eine Gegenüberstellung der vorhandenen und der erforderlichen personellen Stärke, Verfügbarkeit, Ausbildung und Ausrüstung der Feuerwehr sowie der vorhandenen und erforderlichen Löschwasserversorgung und bei vorliegenden Abweichungen eine Entwicklungsplanung für die erforderliche Angleichung des Ist-Wertes an den Soll-Wert und eine Personalprognose mit Vorschlägen zur Personalerhaltung und Personalgewinnung, insbesondere unter Berücksichtigung der Kinder- und Jugendfeuerwehren. 

Die Gefahrenanalyse umfasst die Beschreibung des Gefährdungspotenzials anhand der charakteristischen örtlichen Gegebenheiten des Gemeindegebietes, sowie die brandschutzrechtliche Bewertung der vorhandenen Gefahren und gefährdeten Objekte und Personen. 

Dabei werden folgende Bereiche unterteilt (Gefahrenarten): 

 - Brandbekämpfung (Br), 

 - Technische Hilfeleistung (TH), 

 - Gefahrstoffeinsatz und radiologische Gefahren (CBRN), 

 - Wassernotfälle (W). 

Die Risikoanalyse beinhaltet die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit der im Rahmen der Gefahrenanalyse ermittelten Gefährdungen. Für die Ermittlung des Wahrscheinlichen Einsatzspektrums der Feuerwehr können dabei das tatsächliche Einsatzaufkommen nach absoluten Zahlen, die zeitliche und räumliche Verteilung und die Gleichzeitigkeit von Schadensfällen anhand der Statistik mindestens der letzten fünf Jahre zu Grunde gelegt werden. 

Die Gemeinden legen für ihr Gebiet Schutzziele für die vorhandenen Gefahrenarten fest. Die Schutzziele stehen in engem Zusammenhang mit dem Gefährdungspotenzial des Gemeindegebietes und bestimmen das Schutzzielniveau, das unbeschadet der nachstehenden Regelungen mindestens erreicht werden soll. Die auf Grundlage standardisierter Schadensereignisse festgelegten Qualitätskriterien für die Schutzzielerfüllung formulieren dabei zu welchen Zeitpunkt, in welcher Art und Weise und mit welchen von den zur Verfügung stehenden Mitteln eingegriffen werden soll, um den eingetretenen Gefahrensituationen verhältnismäßig zu begegnen. Für den Feuerwehreinsatz sind folgende Qualitätskriterien festzulegen: 

 - Mindesteinsatzstärke – Anzahl der an der Einsatzstelle benötigten Einsatzkräfte mit den entsprechenden Qualifikationen sowie Einsatzmittel, 

 - Eintreffzeit – Zeit von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen einer Einheit nach Nummer 1 zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle, 

 - Erreichungsgrad – prozentualer Anteil aller Einsätze, bei dem Eintreffzeit und Mindesteinsatzstärke eingehalten werden. 

Begründung: 

Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG) vom 21.12.15 (GVOBl. M-V 2015, S. 612) § 2 - Aufgaben der Gemeinden – haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Sie haben dazu insbesondere eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und eine der Brandschutzbedarfsplanung entsprechende leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. 

Gemeinden haben gemäß der Verordnung über die Bedarfsermittlung und die Organisation der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrorganisationsverordnung – FwOV M-V) vom 21.04.17 (GSM-V. Gl. Nr. 2131-1-10) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift für die Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen in Mecklenburg-Vorpommern für ihr Gebiet Schutzziele für die vorhandenen Gefahrenarten festzulegen. Grundlage für die Schutzziele bildet die Gefahren- und Risikoanalyse, die das Gefahrenpotential entsprechend den örtlichen Verhältnissen objektiv beschreibt. 

Entsprechend des Gefährdungspotentials des Gemeindegebietes bestimmen die Schutzziele das Schutzniveau, das mindestens erreicht werden soll. Die auf Grundlage standardisierter Schadensereignisse festgelegten Qualitätskriterien für die Schutzzielerfüllung formulieren dabei zu welchem Zeitpunkt, in welcher Art und Weise und mit welchen von den zur Verfügung stehenden Mitteln eingegriffen werden soll, um den eingetretenen Gefahrensituationen verhältnismäßig zu begegnen. Die Schutzzielbestimmung und die Bestimmung über den Erreichungsgrad ist eine politisch zu verantwortende Entscheidung, welche Qualität die Feuerwehr der Gemeinde besitzen soll. 

Eine Verringerung des Sicherheitsniveaus durch eine Absenkung des Schutzzielstandards erhöht die Wahrscheinlichkeit für Personenschäden und größere Sachschäden. Die Gemeindevertretung übernimmt mit der Festlegung des Sicherheitsniveaus die Verantwortung für die Qualität der Feuerwehr gegenüber den Bürgern der Gemeinde Breest. 

Gemäß der Feuerwehrorganisationsverordnung M-V sollte der Erreichungsgrad mindestens 80 % betragen. Die Eintreffzeit für die 1. Einheit muss unter 10 Minuten, die der Ergänzungseinheit unter 15 Minuten liegen. Die Funktionsstärke der 1. Einheit darf 9, die der Ergänzungseinheit 6 Einsatzkräfte, also gesamt 15 Einsatzkräfte nicht unterschreiten. Ausnahmen in Größe der taktischen Einheit einer Staffel sind zulässig, soweit das standardisierte Schadensereignis dies zulässt (FwOV M-V §7 Absatz 5). 

Werden einzelne Qualitätskriterien nicht erfüllt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Feuerwehr nicht leistungsfähig ist und einen Verstoß gegen das Brandschutzgesetz M-V darstellt. Das Qualitätskriterium Eintreffzeit unter 10 Minuten kann durch die derzeitige Vertragsfeuerwehr nicht gewährleistet werden. Dies verstößt grundsätzlich schon gegen Verwaltungsvorschriften des Landes MV. Nur eine eigene Feuerwehr wäre in der Lage, die Eintreffzeit bei ausreichend Personal zu gewährleisten. Dies ist aufgrund verschiedener Faktoren nicht möglich, eine Pflichtfeuerwehr einzusetzen nicht durchführbar, da es in der Gemeinde keinerlei Feuerwehrstruktur mehr gibt. 

Die Fahrzeugausstattung der Vertragsfeuerwehr Werder mit einem HLF2 20 im Bestand der Ortsfeuerwehr Werder nicht ausreichend für die beschriebenen Anforderungen  und ist damit zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung in der Gemeinde Breest nicht bedarfsgerecht. 

Wie bereits ausgeführt, sind beide Ortsfeuerwehren der Gemeinde Werder nicht in der Lage das Gemeindegebiet innerhalb von 10 min vollumfänglich zu erreichen.

Zur Überprüfung wird empfohlen, durch Messfahrten unter Berücksichtigung der Sicherheit von Mannschaft und Gerät, zu unterschiedlichen Zeiten die tatsächlichen Fahrzeiten in die Gemeinde Breest zu ermitteln.

Grundsätzlich sind für die Bereiche, die nicht bedarfsgerecht durch eine Feuerwehr abgedeckt sind, durch die Gemeinde Maßnahmen zu entwickeln, die diesem Mangel entgegenwirken bzw. die Gefährdungen mindern und die Evakuierungszeit so gering wie möglich zu halten. Die Einwohner dieser Bereiche sind durch die Gemeinde über die Situation zu unterrichten. Je schneller die Detektion eines Brandes, desto schneller besteht die Möglichkeiten den betreffenden Bereich zu verlassen.

Mögliche Maßnahmen sind z. B.:

1) Installation von Rauchmeldern (Kontrolle auf Vollständigkeit vgl. LBauO-MV § 48 (4) [2])

2) Installation von Kohlenmonoxid-Meldern

3) Verlegung von Schlafräumen in das Erdgeschoss

4) Vorhalten von Fluchtrettungshauben (erhöhte Anzahl)

5) Vorhalten von Löschmitteln (z. B. Feuerlöscher)

6) Installieren eines zweiten Rettungsweges (Ergänzungsmaßnahme)

7) regelmäßige Überprüfung der haustechnischen, insbesondere elektrischen Anlagen (Eigentümer/Vermieter)

Gem.KV M-V § 22(2) ist die Gemeindevertretung für den Beschluss zuständig.

„Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.“

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breest beschließt folgende Punkte zur Brandschutzbedarfsplanung entspr. § 2 (1) Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz MV für die Gemeinde Breest:

 

1.) Der Brandschutzbedarfsplan der Firma ISBM GmbH Wolgast wird bestätigt.

 

2.) Die in der Anlage 1 (Schutzziele der Gemeinde Breest) aufgeführten, durch die

     Feuerwehr Werder ausgearbeiteten Schutzziele, Eintreffzeiten,

     Funktionsstärken und Erreichungsgrad für

- das Brandereignis kritischer Wohnungsbrand,

- das Brandereignis Zimmerbrand Einfamilienhaus,

- das Brandereignis Personenkraftwagen,

- das Hilfeleistungsereignis kritischer Verkehrsunfall,

- das Hilfeleistungsereignis Türnotöffnung,

     werden bestätigt.

 

3.) Der abwehrende Brandschutz und die Technische Hilfeleistung werden weiterhin in der derzeitigen Struktur Freiwillige Feuerwehr Werder/Kölln sichergestellt.

 

4.) Ausbau der Löschwasserversorgung in den Ortslagen. (Brandschutzbedarfsplan Pkt. 10

     Umsetzungsempfehlungen, Pkt. 7.2)

 

5.) Der öffentlich-rechtliche Vertrag mit der Gemeinde Werder, ist mit Blick auf

     die festgestellte nicht sicherzustellende Erreichbarkeit innerhalb der Eintreffzeit

     zu überprüfen. (Brandschutzbedarfsplan Pkt. 9.2)

 

6.) Das Sicherheitsniveau und die Struktur der Freiwilligen Feuerwehr Werder/Kölln sind   durch die Bürgermeister 2026 erneut zu analysieren und fortzuschreiben (FwOV M-V §8).

 

Der Bürgermeister wird fortlaufend informieren.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:2023

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Die Kosten für die Erarbeitung der Brandschutzbedarfsplanungen für alle Gemeinden wurden über den Amtshaushalt in den Jahren 2018-2022 bezahlt.

 

 

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Anlagen

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