Beschlussvorlage - 01/BV/819/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ - Projektaufruf 2023
Interessenbekundungsverfahren Fritz-Reuter-Haus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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25.09.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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17.10.2023
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Sachverhalt
Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss des Bundeshaushalts 2023 Programmmittel in Höhe von 400 Millionen Euro für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bereitgestellt. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds veranschlagt. Es sind Jahresraten bis 2028 vorgesehen, um eine Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel zu ermöglichen. Die Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.
Gefördert werden die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der
fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“). Das bedeutet: Bestandsgebäude sind grundsätzlich zu erhalten.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Zuwendungen werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Der Eigenanteil der Kommunen beträgt mindestens 55 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil auf 25 Prozent reduzieren. Die Stadt Altentreptow weist derzeit eine weggefallene finanzielle Leistungsfähigkeit aus und erfüllt damit die Voraussetzungen für eine 75 % Förderung.
Das Verfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektskizzen in der 1. Phase (Interessenbekundungsverfahren) beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte. Die 2. Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form einer
Projektzuwendung (Zuwendungsantrag) nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO durch die ausgewählten Kommunen.
Die Verwaltung schlägt vor, das Fritz-Reuter-Haus mit einer entsprechenden Projektskizze für eine Förderung anzumelden.
Die Erarbeitung der Projektskizze erfolgt über den Sanierungsträger BIG Städtebau.
Die Projektskizze ist bis zum 15. September 2023 einzureichen.
Mit Einreichung der Projektskizze muss die Gesamtfinanzierung des Projektes bestätigt werden.
Laut erster Grobkostenschätzung betragen die Baukosten rund 2,1 Mio EUR. Bei einer 75 % Förderung verbleibt ein Eigenanteil von 525 TEUR. Sollte das Fritz-Reuter-Haus als Projekt ausgewählt werden, besteht die Möglichkeit über andere Förderungen diesen Eigenanteil zu reduzieren.
Folgende Maßnahmen für die durchgreifende Sanierung der Bausubstanz zur Erreichung der Barrierefreiheit und Beachtung der energetischen Anforderung werden geplant:
KG 300 – Bauwerk – Baukonstruktionen
- Außenwände
- Innenwände
- Decken
- Dach
- Baukonstruktive Einbauten
KG 400 – Bauwerk – Technische Anlagen
- Abwasser-, Wasseranlagen
- Wärmeversorgungsanlagen
- Raumlufttechnische Anlagen
- Elektrische Anlagen
- Kommunikationstechnische Anlagen
- Förderanlagen
KG 700 – Baunebenkosten
- Architektenleistungen
- Fachplaner für KG 400
- Gebühren und Gutachten
Da bekannt ist, dass die Förderungen aus Bundesmittel einen längeren zeitlich Vorlauf benötigen, wird der Umsetzungszeitraum für die HHJ 2024 im Finanzplan für die HHJ 2025 ff vorgesehen (mögliche Fertigstellung 2027).
Die Stadtvertretung ist gemäß § 22 Abs. 3 KV M-V für die Entscheidung zuständig.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit der Maßnahme: „Energetische Sanierung des Fritz-Reuter-Hauses“ und wird die beigefügte Projektskizze einreichen.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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einmalig |
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stehen zur Verfügung unter |
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stehen nicht zur Verfügung |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Sollte die Stadt für eine Förderung ausgewählt werden, sind die entsprechenden finanziellen Mittel in die Finanzplanung für die HHJ 2025 ff aufzunehmen.
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