Mitteilungsvorlage - 01/MV/816/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung nach dem Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz MV
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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25.09.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Kenntnisnahme
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17.10.2023
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Sachverhalt
Am 16. Februar 2023 hat Herr Marek-Wehrmann von der Energie-Projekt Nord GmbH, Niedemstraße 5, 23628 Lübeck-Krummesse beim Amt Treptower Tollensewinkel vorgesprochen und darum gebeten, den Gemeinden, welchen entsprechend dem Bürger- und Gemeindebeteiligungssetz M-V eine Ausgleichsabgabe zusteht, die beigefügten Informationen zur Kenntnis zu geben:
Am Standort in Altentreptow wurden zwei Onshore-Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Vesta V126 mit einer Narbenhöhe von 139,8 Metern und einer Leistung von 3,6 MW errichtet und im September 2021 in Betrieb genommen.
Der Windpark wird in der Rechtsform einer Personengesellschaft betrieben – Wind M-V GmbH & Co KG, Laboe. Die Gesellschaft ist im Handelsregister A des Amtsgerichtes Kiel unter der Nummer HRA 7897 eingetragen. Die Gesellschaft unterliegt der Gewerbesteuerpflicht.
Das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz vom 18. Mai 2016 wurde am 27. Mai 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und trat am 28. Mai 2016 in Kraft
Die Grundidee des Gesetzes ist die Verpflichtung von Projektträgern, für neue Windparks eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen und Anteile von mindestens 20 Prozent dieser Gesellschaft den unmittelbaren Nachbarn zur Beteiligung anzubieten. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten.
Erfasst von der gesetzlichen Regelung sind Windkraftanlagen, die einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen. Das sind Anlagen ab einer Höhe von 50 Metern. Kaufberechtigt bei der Ausgabe der Gesellschaftsanteile sind Anwohner, die seit mindestens 3 Monaten ihren Wohnsitz im Umkreis von fünf Kilometern um eine Anlage haben, sowie die Sitzgemeinde und Nachbargemeinden innerhalb des Fünfkilometerradius.
Als zweite Möglichkeit können Projektträger den Sitz- und Nachbargemeinden im Umkreis von 5 Kilometern auch anbieten, anstatt Anteile an der Gesellschaft zu erwerben, die den künftigen Windpark betreibt, stattdessen eine jährliche Ausgleichsabgabe zu erhalten. Die Gemeinden treffen die Entscheidung darüber, ob sie eine solche jährliche Zahlung für die Betriebszeit der Windkraftanlagen annehmen oder das originäre gesetzliche Verfahren der Beteiligung an der Projektgesellschaft wählen.
Die Windräder befinden sich auf der Gemarkung Altentreptow. Entsprechend § 5 i.V.m. § 10 BüGemBeteilG M-V kann die Beteiligung über eine Ausgleichsabgabe gemäß § 11 erbracht werden. Die Ausgleisabgabe ist auf alle Gemeinden im Radius von 5 km zu gleichen Teilen zu verteilen.
Die Stadtvertretung muss entscheiden, ob die Zahlung einer Ausgleichsabgabe für die Betriebszeit der Windkraftanlagen angenommen wird. Die Ermittlung der jährlichen Ausgleichsabgabe ist gesetzliche festgeschrieben und muss den Gemeinden jährlich mit der Zahlung vorgelegt werden.
In der Anlage erhalten Sie eine Übersichtskarte (Standort und Radius), eine Übersicht der zu beteiligenden Gemeinden sowie das Gutachten zum 01.01.2022 der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfergesellschaft zur Ermittlung der Ausgleichsabgabe.
Es wurde eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 7.231 EUR pro Geschäftsjahr ermittelt.
Dies bedeutet, dass bei 8 zu beteiligen Gemeinden zunächst ein jährlicher Betrag von 903,87 EUR über die Ausgleichsabgabe in den Ergebnishaushalt der betroffenen Gemeinden fließen könnte. Die Ausgleichsabgabe wird nicht zur Berechnung der Umlagegrundlagen für die Kreisumlage bzw. zur Schlüsselzuweisungen herangezogen.
Herr Marek-Wehrmann und der Eigentümer Hans Wullf sind zur Sitzung der Stadtvertretung eingeladen und werden Ausführungen machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1,5 MB
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2,9 MB
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63,4 kB
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(wie Dokument)
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22,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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161 kB
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