Beschlussvorlage - 05/BV/131/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Startbeschlüsse zur Aufnahme von Fusionsverhandlungen sind jeweils durch die Gemeindevertretung Breest und Bartow gefasst. In unterschiedlichen Beratungen in den beiden Gemeindevertretungen und zwischen den Mitgliedern der beiden Gemeindevertretungen sind Schwerpunkte des Gebietsänderungsvertrages und dem nachfolgenden Zusammenwachsen der Gemeinden beraten und diskutiert worden.

 

Die Resonanz aus der Einwohnerversammlung für die Einwohner*innen beider Gemeinden am 30.05.2023 auf der Burg Klempenow war überwiegend positiv hinsichtlich einer möglichen Gemeindefusion.

 

Für eine gemeindliche Fusion bedarf es eines Gebietsänderungsvertrages. Zu den Mindestinhalten des Gebietsänderungsvertrages gehören nach § 12 KV M-V die Auseinandersetzung (Aufteilung von Rechten und Pflichten); die Rechtsnachfolge und die Überleitung des Ortsrechts.

Da die Gemeinde Breest in die Gemeinde Bartow aufgehen soll, entfällt die Auseinandersetzung. Die Rechtsnachfolge und damit unteranderem auch das gemeindliche Eigentum der Gemeinde Breest gehen am Tag der Vertragswirksamkeit auf die Gemeinde Bartow über. Das Ortsrecht der Gemeinde Bartow, hinsichtlich der Hauptsatzung, gilt ab dem Zeitpunkt der Rechtänderung in den Ortsteilen Breest, Bittersberg und Klempenow. Unterschiedliche Satzungen sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten nach Wirksamkeit der Gebietsänderung anzugleichen.

Die Aufgabe der Gemeindevertretung Breest besteht darin, Interessen für die dann Ortsteile Breest, Bittersberg und Klempenow, wie z.B. eine vertraglich festgelegte Ortsteilvertretung, finanzielle Mittel für den Kulturbereich, und investive Mittel für Baumaßnahmen in den Gebietsänderungsvertrag einzubringen.

Der Beschluss über den öffentlichen Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Breest und der Gemeinde Bartow liegt den Gemeindevertretern vor.

Der Beschluss ist nach § 31 Absatz 1 Kommunalverfassung M-V mit der Mehrheit der Gemeindevertreter zu fassen.

Der Vertrag bedarf der Zustimmung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgischen Seeplatte und wird dem Ministerium Inneres, Bau und Digitalisierung zur Kenntnis gegeben.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Breest beschließt den beiliegenden Entwurf des öffentlich-rechtlichen Gebietsänderungsvertrages zwischen der Gemeinde Breest und der Gemeinde Bartow, in Kraft tretend mit dem Tag der Wahl zur Gemeindevertretung und der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/des ehrenamtlichen Bürgermeisters im Juni 2024, in der vorliegenden Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

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nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

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Soll gesamt:

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Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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