Beschlussvorlage - 01/BV/811/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Planungsanlass ist die Errichtung eines Wohnquartiers westlich der Meldorfer Straße und nördlich des Trostfelder Weges im Vernehmen mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 "Wohnquartier an der Meldorfer Straße".

In diesem Zusammenhang ist dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB folgend die Vereinbarkeit mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu prüfen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Planungsraum teilweise als Fläche für die Landwirtschaft dar. Das mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 „Wohnquartier an der Meldorfer Straße“ formulierten Ziel zur Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes lässt sich daraus nicht entwickeln.

Insofern soll für den in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die 17. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch die Verwaltung beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss

§ 2 Abs. 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden

§ 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange

 

Gemäß § 24 KV M-V, haben Personen, die dem Mitwirkungsverbot unterliegen, dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

  1. Für den in der Anlage 1 dargestellten Änderungsbereich mit einer Größe von etwa 4 ha westlich der Meldorfer Straße und nördlich des Trostfelder Weges wird die 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow aufgestellt.

Planungsziel ist die Änderung der bisherigen Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft in die Darstellung einer Wohnbaufläche.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs.1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 X

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 5.1.1.00.56250000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Sachverst., Gerichts- u.ä.Aufwendungen (Planungsleistungen f. B- u. F-Pläne)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

148.551,12 € 

Haushaltsmittel:

 

 

 

230,00 € 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

34.510,00 € 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

113.811,12 € 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: In der Maßnahmensumme ist auch die Planungsleistung für den Bebauungsplan enthalten.

 

 

 

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Anlagen

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