Beschlussvorlage - 01/BV/809/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
16. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 "Photovoltaikanlage Klatzow"
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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21.09.2023
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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25.09.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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17.10.2023
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Sachverhalt
In der 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow für den Bereich „Photovoltaikanlage Klatzow“ und „Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie“ sind für zwei Vorhaben (1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43 „Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie“) Änderungen des Flächennutzungsplans vorgesehen. Da für das Vorhaben „Photovoltaikanlage Klatzow“ ein Zielabweichungsverfahren notwendig ist und somit für dieses Vorhaben eine deutlich längere Entwicklungsdauer zu erwarten ist, sollen die beiden Vorhaben künftig in unterschiedlichen Änderungen des Flächennutzungsplans berücksichtigt werden:
- Die 15. Änderung des Flächennutzungsplans soll künftig ausschließlich das Vorhaben „Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie“ beinhalten.
- Die 16. Änderung des Flächennutzungsplans soll das Vorhaben „Photovoltaikanlage Klatzow“ beinhalten.
Für die 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Photovoltaikanlage Klatzow) soll ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
Da die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Planbereich „Photovoltaikanlage Klatzow“ bereits im Rahmen der 15. Änderung des Flächennutzungsplans frühzeitig beteiligt wurden, kann für die 16. Änderung des Flächennutzungsplans auf eine erneute frühzeitige Beteiligung verzichtet werden.
Die Personen, die dem Mitwirkungsgebot gemäß § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Absatz 1 BauGB – Aufstellungsbeschluss
§ 2 Absatz 2 BauGB – Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 3 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 4 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt:
- Der Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow wird wie folgt geändert: Der Planungsraum befindet sich westlich der Bahnstrecke Neubrandenburg–Stralsund zwischen Klatzow und Loickenzin und umfasst eine Fläche von ca. 10,74 ha. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ der Stadt Altentreptow. Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll im Rahmen der 16. Änderung des Flächennutzungsplans in sonstiges Sondergebiet „Photovoltaik“ geändert werden. Die Lage des Plangebiets ergibt sich aus dem jeweils beigefügten Kartenausschnitt (Anlage 1).
- Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit ist mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung für das betreffende Gebiet bereits im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow für den Bereich „Photovoltaikanlage Klatzow“ und „Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie“ durchgeführt worden. Auf eine erneute frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wird daher verzichtet.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB ist für das betreffende Gebiet bereits im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow für den Bereich „Photovoltaikanlage Klatzow“ und „Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie“ durchgeführt worden. Auf eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird daher verzichtet.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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ja |
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einmalig |
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stehen nicht zur Verfügung |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Die gesamten Kosten trägt der Vorhabenträger. Ein Durchführungsvertrag wird vor dem Satzungsbeschluss abgeschlossen.
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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895,6 kB
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