Beschlussvorlage - 01/BV/809/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow für den Bereich „Photovoltaikanlage Klatzow“ und „Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie“ sind für zwei Vorhaben (1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43 „Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie“) Änderungen des Flächennutzungsplans vorgesehen. Da für das Vorhaben „Photovoltaikanlage Klatzow“ ein Zielabweichungsverfahren notwendig ist und somit für dieses Vorhaben eine deutlich längere Entwicklungsdauer zu erwarten ist, sollen die beiden Vorhaben künftig in unterschiedlichen Änderungen des Flächennutzungsplans berücksichtigt werden:

 

  • Die 15. Änderung des Flächennutzungsplans soll künftig ausschließlich das Vorhaben „Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie“ beinhalten.
  • Die 16. Änderung des Flächennutzungsplans soll das Vorhaben „Photovoltaikanlage Klatzow“ beinhalten.

 

Für die 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Photovoltaikanlage Klatzow) soll ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden.

Da die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Planbereich „Photovoltaikanlage Klatzow“ bereits im Rahmen der 15. Änderung des Flächennutzungsplans frühzeitig beteiligt wurden, kann für die 16. Änderung des Flächennutzungsplans auf eine erneute frühzeitige Beteiligung verzichtet werden.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsgebot gemäß § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 2 Absatz 1 BauGB – Aufstellungsbeschluss

§ 2 Absatz 2 BauGB – Abstimmung mit Nachbargemeinden

§ 3 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 4 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt:

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow wird wie folgt geändert: Der Planungsraum befindet sich westlich der Bahnstrecke Neubrandenburg–Stralsund zwischen Klatzow und Loickenzin und umfasst eine Fläche von ca. 10,74 ha. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ der Stadt Altentreptow. Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll im Rahmen der 16. Änderung des Flächennutzungsplans in sonstiges Sondergebiet „Photovoltaik“ geändert werden. Die Lage des Plangebiets ergibt sich aus dem jeweils beigefügten Kartenausschnitt (Anlage 1).

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit ist mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung für das betreffende Gebiet bereits im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow für den Bereich „Photovoltaikanlage Klatzow“ und „Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie“ durchgeführt worden. Auf eine erneute frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wird daher verzichtet.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB ist für das betreffende Gebiet bereits im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow für den Bereich „Photovoltaikanlage Klatzow“ und „Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie“ durchgeführt worden. Auf eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird daher verzichtet.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

 X

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

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Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Die gesamten Kosten trägt der Vorhabenträger. Ein Durchführungsvertrag wird vor dem Satzungsbeschluss abgeschlossen.

 

 

 

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Anlagen

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