Beschlussvorlage - 01/BV/791/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Altentreptow und der Regionalmusikschule Malchin e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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31.08.2023
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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06.09.2023
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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25.09.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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17.10.2023
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Sachverhalt
Die Musikschule Malchin e. V. ist eine gemeinnützige Einrichtung, die sich einem inhaltlich breit gefächerten Bildungsauftrag verpflichtet fühlt. Mit dieser Aufgabe übernimmt sie eine wichtige soziale und erzieherische Funktion in der Stadt und der Region. Die Musikschule ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Kultur- und Bildungslandschaft. Die öffentliche Bildungseinrichtung Musikschule wird ihrer Aufgabe durch ein umfassendes, abgestimmtes Konzept gerecht, welches sich am Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen orientiert. Das breite Angebotsspektrum bildet das Qualitätsmerkmal. Beginnend mit Elementarer Musikpädagogik bis hin zum Angebot diverser Vokal- und Instrumentalfächer, der Ensemble- und Orchesterarbeit und weiterer zahlreicher interessanter Projekte gewährleistet die Musikschule die musikalische Ausbildung für Jung und Alt. Die musische Breitenausbildung ist dabei ebenso das Anliegen, wie die Begabtenförderung und die spezielle Betreuung und Vorbereitung auf ein Musikstudium. Für Kinder und Eltern fungiert die Musikschule in der Region als ein wichtiger und ergänzender Partner bei der musikalischen Erziehung und Entwicklung.
Von dem Angebot und der Arbeitsweise konnten sich Mitglieder des Sozial- und Kulturausschusses der Stadt Altentreptow bei einem Vororttermin ein Bild machen.
Die Musikschule Malchin e. V. wird ab dem 01.08.2023 die kultur.schule in Altentreptow betreiben und somit das flächendeckende Angebot der Musikschule Demmin/Altentreptow e. V. in Altentreptow übernehmen. Die Stadt Altentreptow wird die Musikschule Malchin e. V. bei der Umsetzung der inhaltlichen Aufgaben lt. Vereinssatzung unterstützen.
Hierfür wird die Stadt Altentreptow in gewohnter Weise die Räumlichkeiten im Fritz-Reuter-Haus kostenfrei zur Verfügung stellen und sämtliche Betriebskosten (Wärme, Wasser, Strom, Reinigung, Winterdienst, Internet, Hausmeisterdienste, Renovierung etc.) übernehmen. Die Kosten belaufen sich auf rund 22.000 EUR (IST 2022 = 21.737,54 EUR).
Zusätzlich wird ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 4.000 EUR gewährt.
Die Kooperationsvereinbarung wird ab dem 01.08.2023 bis zum 31.12.2025 geschlossen und verlängert sich jeweils um ein Kalenderjahr, wenn nicht eine der Parteien diese Vereinbarung mit einer Frist von drei Monaten zum 31. Dezember eines Kalenderjahres kündigt.
Gemäß § 22 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung zuständig.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließ den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Regionalmusikschule Malchin e. V. rückwirkend zum 01.08.2023 mit dem Ziel, ein möglichst flächendeckendes Angebot der Musikschule weiterhin sicherzustellen und eine solide Finanzierungsgrundlage für die kommenden Jahre zu schaffen.
Die Stadt Altentreptow stellt die Räumlichkeiten im Fritz-Reuter-Haus kostenfrei zur Verfügung und übernimmt sämtliche Betriebskosten (Wärme, Wasser, Strom, Reinigung, Winterdienst, Internet, Hausmeisterdienste, Renovierung etc.).
Die Stadt zahlt einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 4.000 €.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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nein |
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nein |
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ja |
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ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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stehen zur Verfügung unter |
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stehen nicht zur Verfügung |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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3.3.1.00.54151000 |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Förderung von Trägern der Wohlfahrtpflege Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
Die Förderung der Regionalmusikschule Malchin e. V. erfolgt in der Höhe, wie auch die Musikschule Demmin/Altentreptow gefördert wurde. Die Aufwendungen werden jährlich im Haushaltsplan veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2022 wurden lfd. Aufwendungen für den Betrieb in Höhe von 21.737,54 EUR verbucht.
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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(wie Dokument)
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74 kB
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3
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(wie Dokument)
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107,1 kB
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