Beschlussvorlage - 03/BV/144/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Bartow beschloss am 01.03.2023 die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2023/2024.

 

Gemäß § 45 i. V. m. §§47, 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V S. 467), hat die Gemeinde bis zum Ablauf des Haushaltsjahres bei erheblichen Abweichungen zur Haushaltssatzung unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.

 

Aufgrund der außerplanmäßig hohen Steuererträge im Haushaltsjahr 2021 muss die Gemeinde Bartow gemäß § 29 FAG eine Finanzausgleichsumlage i.H.v. 45.719 € an den Landkreis und 65.388 € an das Land Mecklenburg-Vorpommern im Haushaltsjahr 2023 zahlen.

Diese wurden in der aktuellen Haushaltsplanung nicht berücksichtigt.

Zusätzlich werden 20.000 € für die Schutzbekleidung der neuen Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr benötigt.

Im Haushaltsjahr 2024 ist die Sonderbedarfszahlung für den Bau der Straße i. H. v. 135.000 € eingeplant.

 

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Nachtragshaushaltssatzung zu beschließen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2023/2024.

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Finanz. Auswirkung

 

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