Beschlussvorlage - 24/BV/269/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung zwischen dem Regionalen Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte und dem Amt Treptower Tollensewinkel:
Erarbeitung einer Fallstudie zur Rahmenplanung für Freiflächenphotovoltaik
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Hendrikje Kmietzyk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel
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Vorberatung
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Gestoppt
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Amtsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel
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Entscheidung
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12.09.2023
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Sachverhalt
Aktuell besteht im Zuge der veränderten Rechtslage auf Bundesebene (Änderung des § 48 EEG vom 04.01.2023 sowie neuer § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b) BauGB vom 04.01.2023) eine hohe Nachfrage in der weiteren und kurzfristigen Genehmigung und Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen u. a. insbesondere auf Frei- bzw. Ackerflächen. Die Kommunen werden derzeit mit vielzähligen Anfragen zu oftmals großflächigen Photovoltaik-Vorhaben von Flächeneigentümern und Investoren konfrontiert, während ein übergreifendes Gesamtkonzept im Umgang mit diesen Nutzungen fehlt. Zugleich besteht seitens der kommunalen Bauleitplanung der Bedarf, die Flächenausweisung für Freiflächenphotovoltaikanlagen auf ihrem Gebiet planerisch zu steuern, sodass nicht nur eine geordnete Entwicklung und Bauleitplanung stattfinden kann, sondern auch für die Vorhabenträger künftig ein vorhersehbarer Handlungsrahmen bzw. eine höhere Planungssicherheit entsteht.
Bisher gibt es keine gebietsspezifischen Konzepte oder Planwerke, die eine raumverträgliche Steuerung von Freiflächenphotovoltaikanlagen vornehmen und der kommunalen Bauleitplanung als Orientierung dienen können. Stattdessen liegt die Planungshoheit und Zuständigkeit für die Ausweisung der Freiflächen für Photovoltaikanlagen bei der jeweiligen Kommune im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung. Diese sind somit derzeit auf sich gestellt und können sich an keinen beispielhaften Vorgehensweisen orientieren, was zugleich zu sehr unterschiedlichen Herangehensweisen führt. Aus diesem Grund hat sich das Amt beworben, an einer Fallstudie teilzunehmen.
Die Fallstudie dient dazu, in vier Beispielregionen bzw. -amtsbereichen einerseits die hohe Nachfrage an der Erzeugung erneuerbarer Energien durch Photovoltaikanlagen und andererseits die raumverträgliche Steuerung möglicher Standorte für die Errichtung der Anlagen in Einklang zu bringen. Hierbei sollen geeignete Flächen ermittelt und ausgewiesen werden und z. B. wertvolle Landschaftsbereiche geschont und Standorte für die Landwirtschaft oder Tourismus gesichert werden. Auch die Berücksichtigung der Sonderform „Agri-Photovoltaik“ ist vorgesehen.
Für folgende ausgewählte Amtsbereiche bzw. Gemeindegebiete des Landkreises sollen Rahmenpläne erstellt werden:
1. Amt Stargarder Land
2. Amt Treptower Tollensewinkel
3. Amt Woldegk
4. Gemeinde Feldberger Seenlandschaft
In einem ersten Baustein der Fallstudie soll für die vier exemplarischen Amtsbereiche bzw. Gemeindegebiete jeweils ein Rahmenplan zur Vorbereitung der weiteren Bauleitplanung entwickelt werden, welcher Ausschluss- oder Gunstkriterien festlegt und ggf. in einem weiteren Schritt die Darstellung von Flächen vornimmt. Möglich wäre die Darstellung bzw. Ausweisung von Flächen, die hinsichtlich ihrer Eignung als Standort für Freiflächen-Photovoltaikanlagen unterschiedlichen Kategorien zugeordnet werden (z. B. „besonders geeignet“, „bedingt geeignet“, „ungeeignet“). Hierfür sollen unterschiedliche Bewertungskriterien entwickelt und angewendet werden (z. B. raumordnerische, baurechtliche und landschaftliche Kriterien).
Die Studie ist dem Förderschwerpunkt „Mobilisierung und Stärkung regionaler Wachstumspotentiale“ zuzuordnen.
Die Kosten für ein diesbezügliches Konzept bzw. Fallstudie werden auf 70.000 bis 100.000 Euro geschätzt, d.h. es werden somit 6.250,00 € Euro an Eigenmitteln (30%) für jede der vier teilnehmenden Kommunen erforderlich.
Da diese Maßnahme nicht geplant war, handelt es sich hier um außerplanmäßige Aufwendungen im Produktsachkonto 5.1.1.00.56225000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen beim Produktsachkonto 5.5.2.00.4429000 Umlage Wasser- und Bodenverband.
Der Amtsausschuss ist gemäß § 134 Abs. 2 KV M-V für die Entscheidung zuständig.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV MV unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel stimmt der Teilnahme der Erarbeitung einer Fallstudie zur Rahmenplanung für Freiflächenphotovoltaik zu und bestätigt die Eigenanteile in Höhe von 6.250,00 €.
Der Amtsausschuss beschließt die außerplänmäßigen Aufwendungen in Höhe von 6.250 EUR aus Mehrerträgen im Produktsachkonto 5.5.2.00.4429000 Umlage Wasser- und Bodenverband zu decken.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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stehen zur Verfügung unter |
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stehen nicht zur Verfügung |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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5.1.1.00.56225000 |
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5.5.2.00.4429000 |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
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Umlage Wasser- und Bodenverband
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
0
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Haushaltsmittel: |
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731.000,00 |
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0 |
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812.392,85 |
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Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
6.250,00 |
Maßnahmesumme: |
6.250,00 |
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noch verfügbar: |
0 |
noch verfügbar: |
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75.142,85 |
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Erläuterungen:
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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135,1 kB
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